Steuerrecht

Das müssen Sie im Steuerrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen, BMF-Schreiben sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Die Reform der Grundsteuer
Nachdem das BVerfG das System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt hatte, erließ der Bundesgesetzgeber ein aus drei Gesetzen bestehendes Paket, um die Vorgaben umzusetzen. Die auf Grundlage der neuen Werte errechnete Grundsteuer ist ab 1.1.2025 zu zahlen. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Reform der Grundsteuer. 

Online-Dossier: Kryptowährung – Blockchain – Smart Contract – NFT
Distributed Ledger Technologies (DLT) sind längst kein Novum mehr. Dabei hat der globale Erfolg der Kryptowährung „Bitcoin“ der Variante der Blockchain einen erhöhten Bekanntheitsgrad verschafft. Es mangelt allerdings (noch) an flächendeckendem Einsatz derartiger Technologien – jedenfalls im Rechtsverkehr, obwohl sich diese etwa auch für die Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen oder automatische Vertragsschlüsse eignen. Immerhin gibt es zur auf Blockchain basierenden Kryptowährung „Bitcoin“ schon erste Rechtsprechung. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Kryptowährung & Co.

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12.01.2016

Gewerbliche Einkünfte eines EDV-Beraters ohne Hochschulabschluss im Fach Informatik

FG Hamburg 14.7.2015, 3 K 207/14

Die Tätigkeit eines EDV-Beraters, der keinen (Fach-) Hochschulabschluss im Fach Informatik hat, ist nur dann als ingenieurähnlich und damit freiberuflich zu qualifizieren, wenn er nachweisen kann, dass er sich das Wissen eines Informatikers mit Bachelorabschluss in vergleichbarer Breite und Tiefe auf andere Weise (z.B. Fortbildung, Selbststudium oder praktische Arbeiten) angeeignet hat. Stehen diese Tatsachen nicht zur Überzeugung des Gerichts fest, hat es auf Antrag eine Wissensprüfung beim Steuerpflichtigen durchzuführen. Ergibt die Prüfung nur unzureichendes Wissen, kommt es auf die praktische Arbeit des Klägers nicht an.

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12.01.2016

Kein Finanzrechtsweg bei wegen der Beitreibung von rückständigen Rundfunkbeiträgen geführtem Rechtsstreit

FG Hamburg 22.10.2015, 1 V 108/15

Gegen Vollstreckungsmaßnahmen nach §§ 30 ff. HmbVwVG ist der Verwaltungsrechtsweg und nicht der Finanzrechtsweg gegeben. Es ist allerdings gerichtsbekannt, dass zahlreiche vergleichbare Verfahren sowohl beim FG als auch beim VG anhängig gemacht wurden, weshalb nun der BFH über die zu klärende Auslegung des § 33 Abs. 1 Nr. 2 FGO entscheiden kann.

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11.01.2016

Beitrittsaufforderung: BMF soll zu Voraussetzungen für Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG Stellung nehmen (hier: u.a. Begriff des herrschenden Unternehmens)

BFH 25.11.2015, II R 63/14

Der BFH hat das BMF aufgefordert, dem vorliegenden Revisionsverfahren beizutreten und zu der Frage, ob die Anwendung des § 6a GrEStG voraussetzt, dass der herrschende Rechtsträger ein Unternehmen i.S.d. § 2 UStG ist, sowie zum möglichen Beihilfecharakter des § 6a GrEStG Stellung zu nehmen.

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11.01.2016

Einbeziehung von der Abgeltungsteuer unterliegenden Kapitaleinkünften bei der Berechnung der Einkunftsgrenzen nach § 1 Abs. 3 S. 2 EStG 2009

BFH 25.11.2015, II R 62/14

In die Prüfung der Einkunftsgrenzen nach § 1 Abs. 3 S. 2 EStG 2009 sind auch die der Abgeltungsteuer unterliegenden Kapitaleinkünfte einzubeziehen. § 2 Abs. 5b EStG 2009 wirkt nicht auf die Prüfung der Einkunftsgrenzen des § 1 Abs. 3 i.V.m. § 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG 2009 ein.

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08.01.2016

Pensionsrückstellung: Überversorgung bei Reduzierung des Gehalts

FG Düsseldorf 10.11.2015, 6 K 4456/13 K

In der Vorwegnahme künftiger Entwicklungen in Gestalt ansteigender säkularer Einkommenstrends liegt eine Überversorgung, die zur Kürzung der Pensionsrückstellung führt. Dies ist typisierend dann anzunehmen, wenn die Versorgungsanwartschaft zusammen mit der Rentenanwartschaft aus der gesetzlichen Rentenversicherung 75% der am Bilanzstichtag bezogenen Aktivbezüge übersteigt.

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07.01.2016

Beitrittsaufforderung an das BMF: Erläuterung der Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG

BFH 25.11.2015, II R 62/14

Der BFH hat das Bundesministerium der Finanzen aufgefordert, zum Verhältnis von § 6a S. 3 u. 4 GrEStG, nach deren Wortlaut § 6a GrEStG auf Umwandlungsvorgänge, bei denen ein Rechtsträger untergeht oder neu entsteht (Verschmelzung, Aufspaltung, Abspaltung oder Vermögensausgliederung zur Neugründung), nicht anwendbar ist, zu § 6a S. 1 GrEStG, der durch die Bezugnahme auf § 1 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 UmwG auch diese Umwandlungsvorgänge in den Anwendungsbereich der Vorschrift einbezieht, sowie zum möglichen Beihilfecharakter des § 6a GrEStG Stellung zu nehmen.

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07.01.2016

Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zum 31.12.2013

Niedersächsisches FG 28.10.2015, 3 K 420/14

Das Niedersächsische FG hat sich vorliegend mit der verfahrensrechtlichen Frage befasst, ob ein Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen direkt bei der Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags berücksichtigt werden kann. Materiell hatte es zu entscheiden, ob der Aufwand aus verfallenen Aktienoptionsscheinen (DAX Puts) steuerlich abziehbar ist.

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06.01.2016

Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist durch Antrag des Steuerpflichtigen

BFH 12.8.2015, I R 63/14

Eine Veranlagung zur Einkommensteuer mit einer Steuerfestsetzung, die eine Anrechnung einbehaltener Lohnsteuer ermöglicht, ist nicht mehr zulässig, wenn die Festsetzungsfrist abgelaufen ist. Die Festsetzungsfrist ist ebenfalls nicht gewahrt, wenn die Kläger verpflichtet gewesen sein sollten, eine Steuererklärung abzugeben.

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05.01.2016

Wöchentliche Zimmervermietung zum Zweck der Prostitution ist grundsätzlich steuerfrei

FG Hamburg 17.9.2015, 2 K 253/14

Die wochenweise Vermietung von möblierten Zimmern an Prostituierte stellt keinen Fall von kurzfristiger Beherbergung dar und ist deshalb umsatzsteuerfrei. Der Vermieter erbringt in einem solchen Fall grundsätzlich eine steuerfreie Leistung i.S.v. § 4 Nr. 12a UStG, es sei denn, die Zimmervermietung ist mit weiteren Leistungen derart verbunden, dass diese der Gesamtleistung ein anderes Gepräge geben.

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05.01.2016

Wie wirken sich Verluste aus Geschäften mit Knock-out Produkten steuerlich aus?

BFH 10.11.2015, IX R 20/14

Sollte eine Option automatisch mit dem Überschreiten einer bestimmten Kursschwelle durch den zugrunde liegenden Basiswert entfallen, ist der Tatbestand des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG nicht erfüllt. Die Besteuerung von Knock-out-Produkten widerspricht gerade nicht dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit und verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, sondern ist als folgerichtige Ausprägung der Systematik des § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 EStG anzusehen.

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