Steuerrecht

Das müssen Sie im Steuerrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen, BMF-Schreiben sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Die Reform der Grundsteuer
Nachdem das BVerfG das System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt hatte, erließ der Bundesgesetzgeber ein aus drei Gesetzen bestehendes Paket, um die Vorgaben umzusetzen. Die auf Grundlage der neuen Werte errechnete Grundsteuer ist ab 1.1.2025 zu zahlen. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Reform der Grundsteuer. 

Online-Dossier: Kryptowährung – Blockchain – Smart Contract – NFT
Distributed Ledger Technologies (DLT) sind längst kein Novum mehr. Dabei hat der globale Erfolg der Kryptowährung „Bitcoin“ der Variante der Blockchain einen erhöhten Bekanntheitsgrad verschafft. Es mangelt allerdings (noch) an flächendeckendem Einsatz derartiger Technologien – jedenfalls im Rechtsverkehr, obwohl sich diese etwa auch für die Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen oder automatische Vertragsschlüsse eignen. Immerhin gibt es zur auf Blockchain basierenden Kryptowährung „Bitcoin“ schon erste Rechtsprechung. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Kryptowährung & Co.

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23.05.2016

Zur Frage der steuerlichen Folgen einer grenzüberschreitenden Abwärtsverschmelzung

FG Düsseldorf 22.4.2016, 6 K 1947/14 K,G

In Fällen der Verschmelzung, einschließlich der Abwärtsverschmelzung, sind die Wertansätze in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft nach Maßgabe des § 11 UmwStG vorzunehmen. Dem Senat erscheint die im Schrifttum überwiegend vertretene Auffassung vorzugswürdig, dass es sich bei § 11 Abs. 2 S. 2 UmwStG um eine spezielle und abschließende Bewertungsregel für die Anteile der übertragenden Körperschaft an der übernehmenden Körperschaft in der steuerlichen Schlussbilanz handelt.

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23.05.2016

Voraussetzungen der Änderung von Lohnsteueranmeldungen für ins Ausland verzogene ehemalige Arbeitnehmer

FG Düsseldorf 28.1.2016, 16 K 3444/14 L

Werden als Lohn zu qualifizierende Einnahmen, wie hier, zu einem Zeitpunkt gezahlt, zu dem die Arbeit nicht (mehr) ausgeübt wird, bleibt es, wenn die Zahlungen nicht für die zuvor im Inland ausgeübte Tätigkeit erfolgt, bei der Grundregel der Versteuerung im Ansässigkeitsstaat (hier: Großbritannien). In Bezug auf die Abfindung findet eine Besteuerung vollständig im Ansässigkeitsstaat statt, da die Abfindung nicht "für" ausgeübte Arbeit, sondern für entgehende zukünftige Einnahmen gezahlt wird.

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23.05.2016

Einkommensteuer: Erreichbarkeit der Arbeitsstätte ohne Verkehrsmittel führt zur beruflichen Veranlassung eines Umzugs

FG Köln 24.2.2016, 3 K 3502/13

Nach der Rechtsprechung kann in Ausnahmefällen auch "die Erreichbarkeit der Arbeitsstätte ohne Verkehrsmittel" zu einer solch wesentlichen sonstigen Verbesserung der Arbeitsbedingungen führen, dass selbst eine weniger als eine Stunde betragende Zeitersparnis für die Annahme einer beruflichen Veranlassung der Umzugskosten ausreicht. Es ist weder erforderlich, dass der Umzug mit einem Arbeitsplatzwechsel im Zusammenhang steht, noch dass er vom Arbeitgeber gefordert wurde.

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20.05.2016

Ist die Ausbildungsschule einer Lehramtsreferendarin deren regelmäßige Arbeitsstätte?

FG Münster 20.4.2016, 7 K 2639/14 E

Das Referendariat entspricht einem Ausbildungsverhältnis. Im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Ausbildungsbetrieb den ortsgebundenen Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit des Auszubildenden darstellt.

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19.05.2016

Keine unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung bei Angabe von Sitz und Adresse der Behörde nur im Briefkopf

BFH 18.3.2016, V B 1/16

Für die Rechtsbehelfsbelehrung genügt regelmäßig die Angabe der amtlichen Bezeichnung der den Bescheid erlassenden Behörde und der Gemeinde, in der die Behörde ihren Sitz hat, wenn sich beides dem streitbefangenen Bescheid entnehmen lässt. Das Schrifttum folgt dieser Rechtsprechung.

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19.05.2016

Berliner Zweitwohnungsteuer keine Verbrauchsteuer

BFH 21.4.2016, II B 4/16

Verbrauchsteuern i.S.d. § 169 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO sind nur solche Steuern, bei denen das Besteuerungsverfahren die Merkmale einer typischen Verbrauchsteuer aufweist. Die Einordnung anderer Steuern als Verbrauchsteuern i.S. dieser Vorschrift wäre mit den Anforderungen des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) nicht vereinbar. Die Berliner Zweitwohnungsteuer ist danach keine Verbrauchsteuer i.S.v. § 169 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO.

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18.05.2016

Negative Hinzurechnung der Verlustübernahme eines stillen Gesellschafters

BFH 28.1.2016, I R 15/15

Die Betragsgrenze für die Hinzurechnung von 100.000 € gem. § 8 Nr. 1 GewStG 2002 i.d.F. des UntStRefG 2008 ist im Fall einer negativen Summe der hinzuzurechnenden Finanzierungsanteile nicht spiegelbildlich anzuwenden. Lautet daher die Summe der Einzelhinzurechnungsbeträge auf einen Betrag zwischen 1 € und 100.000 €, dann ist ein Viertel dieser Summe dem Gewinn aus Gewerbebetrieb (negativ) hinzuzurechnen.

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18.05.2016

Kein einkommenserhöhender Ansatz auf Grundlage von § 1 Abs. 1 AStG a.F. bei bloßer Überlassung des Firmennamens

BFH 21.1.2016, I R 22/14

Die Gestattung einer unentgeltlichen Namensnutzung zwischen nahestehenden Personen eines Konzerns ist steuerrechtlich anzuerkennen und führt nicht zu einer Korrektur der Gewinnermittlung nach dem AStG. Insofern begründet die bloße Namensnutzung im Konzern keine Geschäftsbeziehung i.S.d. § 1 Abs. 4 AStG a.F., für die einkommenserhöhend ein Korrekturbetrag i.S.d. § 1 Abs. 1 AStG a.F. angesetzt werden könnte.

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17.05.2016

Vorlage an das BVerfG: § 32a KStG teilweise verfassungswidrig?

FG Köln 20.4.2015, 4 K 2717/09

Das FG Köln ist der Ansicht, dass die Korrekturvorschrift des § 32a KStG verfassungswidrig ist, soweit sie auch auf Steuerbescheide des Anteilseigners anzuwenden ist, für die die Festsetzungsfrist zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung bereits abgelaufen war. Es hat die Frage daher dem BVerfG zur Klärung vorgelegt.

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13.05.2016

Grundsteuerhebesätze in Duisburg rechtmäßig

VG Düsseldorf 9.5.2016, 5 K 630/15 u.a.

Die Erhöhung der Grundsteuerhebesätze in der Stadt Duisburg ab dem Jahr 2015 auf 855 Prozent war rechtmäßig. Der Rat besitzt bei Grundsteuererhöhungen einen weiten Ermessensspielraum und auch die besondere Höhe des Hebesatzes von 855 Prozent ist unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu beanstanden.

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