Steuerrecht

Das müssen Sie im Steuerrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen, BMF-Schreiben sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Die Reform der Grundsteuer
Nachdem das BVerfG das System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt hatte, erließ der Bundesgesetzgeber ein aus drei Gesetzen bestehendes Paket, um die Vorgaben umzusetzen. Die auf Grundlage der neuen Werte errechnete Grundsteuer ist ab 1.1.2025 zu zahlen. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Reform der Grundsteuer. 

Online-Dossier: Kryptowährung – Blockchain – Smart Contract – NFT
Distributed Ledger Technologies (DLT) sind längst kein Novum mehr. Dabei hat der globale Erfolg der Kryptowährung „Bitcoin“ der Variante der Blockchain einen erhöhten Bekanntheitsgrad verschafft. Es mangelt allerdings (noch) an flächendeckendem Einsatz derartiger Technologien – jedenfalls im Rechtsverkehr, obwohl sich diese etwa auch für die Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen oder automatische Vertragsschlüsse eignen. Immerhin gibt es zur auf Blockchain basierenden Kryptowährung „Bitcoin“ schon erste Rechtsprechung. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Kryptowährung & Co.

pro Seite
25.02.2021

Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen am 1. Januar 2021

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 18.2.2021 hat die Finanzverwaltung den Stand der DBA sowie der Abkommensverhandlungen zum 1.1.2021 mitgeteilt.

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25.02.2021

Einkommensteuerliche Behandlung eines zivilrechtlichen Vergleichs über "Schrottimmobilienfinanzierung"

Kurzbesprechung

Erklärt die finanzierende Bank, einen Teil des ausstehenden Darlehens, welches der Steuerpflichtige zur Finanzierung der Anschaffungskosten einer der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienenden Eigentumswohnung aufgenommen hat, nicht mehr zurückzufordern, liegt keine Erstattung von Schuldzinsen und damit kein Rückfluss von Werbungskosten vor, wenn nicht festgestellt werden kann, dass die Bank mit dem "Verzicht" auf die weitere Geltendmachung der Forderung behauptete Schadensersatzansprüche des Steuerpflichtigen im Wege der Aufrechnung abgegolten hat. Ein derartiger "Verzicht", den die Bank im Rahmen einer Vergleichsvereinbarung zur einvernehmlichen Beendigung eines Zivilrechtsstreits ausspricht, führt auf Seiten des Steuerpflichtigen auch nicht zu sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG.

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25.02.2021

Zum Begriff der erzieherischen Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG

Kurzbesprechung

Eine erzieherische Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG ist --über die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten hinaus-- auf die umfassende Schulung des menschlichen Charakters und die Bildung der Persönlichkeit im Ganzen gerichtet. Keine erzieherische Tätigkeit liegt demgegenüber vor, wenn eine im Rahmen ambulanter Eingliederungshilfe gewährte Unterstützung für behinderte oder erkrankte Menschen darauf zielt, gemeinsam erkannte, individuelle Defizite einer Person auszugleichen.

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25.02.2021

Kein Kindergeld wegen Ausbildungsplatzsuche bei nicht absehbarem Ende der Erkrankung eines Kindes

Kurzbesprechung

Ein Kind, das einen Ausbildungsplatz sucht, ist kindergeldrechtlich nicht als Kind zu berücksichtigen, wenn es erkrankt ist und das Ende der Erkrankung nicht absehbar ist.

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23.02.2021

Einkommen des nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag verstorbenen Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft

BFH v. 8.9.2020 - X R 36/18

Die in § 2 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 2002 angeordnete Rückwirkung betrifft nur die Ermittlung des Einkommens der übertragenden Körperschaft und der Übernehmerin. Diese Norm führt daher nicht zum Entstehen eines Übernahmegewinns bei einem bereits verstorbenen Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft, wenn diese Gesellschaft nach dem Todestag rückwirkend auf ihren neuen Alleingesellschafter verschmolzen wird. Die Einlagefiktion des § 5 Abs. 2 UmwStG 2002 ist auch dann anzuwenden, wenn Anteile an der übertragenden Körperschaft, die unter § 17 EStG fallen, zwischen dem steuerlichen Übertragungsstichtag und dem zivilrechtlichen Wirksamwerden der Verschmelzung unentgeltlich übertragen werden.

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18.02.2021

Bewertung von Sachbezügen nach § 8 Absatz 2 Satz 1 EStG

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 11.2.2021 hat die Finanzverwaltung auf die aktuelle Rechtsprechung des BFH reagiert und das BMF-Schreiben v. 16.5.2013 - IV C 5 - S 2334/07/0011, BStBl. I 2013, 729 zum Verhältnis von § 8 Abs. 2 und Absatz 3 EStG bei der Bewertung von Sachbezügen entsprechend aktualisiert.

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18.02.2021

Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2021

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 11.2.2021 hat die Finanzverwaltung die umsatzsteuerrechtlich maßgebenden Pauschbeträge für 2021 bekannt gemacht, die beim Eigenverbrauch zu beachten sind.

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18.02.2021

Vergütungen i.S.d. § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f und Nr. 6 EStG für zeitlich befristete Überlassung und Veräußerung von eingetragenen Rechten

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 11.2.2021 hat die Finanzverwaltung zur steuerlichen Behandlung von Vergütungen i. S. d. § 49 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe f und Nummer 6 EStG, die von ausländischen Vergütungsschuldnern für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten gewährt werden, die in ein inländisches öffentliches Buch oder Register eingetragen sind, und ohne einen weiteren Inlandsbezug dem Steuerabzug nach § 50a Absatz 1 Nummer 3 EStG unterliegen, sowie zur Veräußerung solcher Rechte Stellung genommen.

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18.02.2021

Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz - FKAustG

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 11.2.2021 hat die Finanzverwaltung eine vorläufige Staatenaustauschliste im Sinne des § 1 Absatz 1FKAustG für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum 30. September 2021 bekannt gemacht.

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18.02.2021

Einkommen des nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag verstorbenen Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft

Kurzbesprechung

Die in § 2 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 2002 angeordnete Rückwirkung betrifft nur die Ermittlung des Einkommens der übertragenden Körperschaft und der Übernehmerin. Diese Norm führt daher nicht zum Entstehen eines Übernahmegewinns bei einem bereits verstorbenen Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft, wenn diese Gesellschaft nach dem Todestag rückwirkend auf ihren neuen Alleingesellschafter verschmolzen wird.

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