Steuerrecht

Das müssen Sie im Steuerrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen, BMF-Schreiben sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Die Reform der Grundsteuer
Nachdem das BVerfG das System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt hatte, erließ der Bundesgesetzgeber ein aus drei Gesetzen bestehendes Paket, um die Vorgaben umzusetzen. Die auf Grundlage der neuen Werte errechnete Grundsteuer ist ab 1.1.2025 zu zahlen. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Reform der Grundsteuer. 

Online-Dossier: Kryptowährung – Blockchain – Smart Contract – NFT
Distributed Ledger Technologies (DLT) sind längst kein Novum mehr. Dabei hat der globale Erfolg der Kryptowährung „Bitcoin“ der Variante der Blockchain einen erhöhten Bekanntheitsgrad verschafft. Es mangelt allerdings (noch) an flächendeckendem Einsatz derartiger Technologien – jedenfalls im Rechtsverkehr, obwohl sich diese etwa auch für die Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen oder automatische Vertragsschlüsse eignen. Immerhin gibt es zur auf Blockchain basierenden Kryptowährung „Bitcoin“ schon erste Rechtsprechung. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Kryptowährung & Co.

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27.02.2020

Keine Ablaufhemmung wegen des Erstattungsanspruchs eines anderen Steuerpflichtigen nach § 171 Abs. 14 AO

Niedersächsisches FG v. 19.11.2019 - 5 K 193/18

In sog. Bauträgerfällen nach § 27 Abs. 19 Satz 1 UStG bewirkt die Erstattungsforderung des Leistungsempfängers keine Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 14 AO hinsichtlich der Änderung der Umsatzsteuerfestsetzung für den Leistenden.

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27.02.2020

Rentenangleichung: Reguläre Anpassung der Renten im Beitrittsgebiet an das Westniveau+

BFH v. 3.12.2019 - X R 12/18

Die zusammen mit der "normalen" Erhöhung der Renten erfolgende Angleichung der Renten im Beitrittsgebiet an das Westniveau stellt eine regelmäßige Rentenanpassung i.S.d. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 7 EStG dar. Sie kann daher nicht zu einer Neuberechnung des steuerfreien Teils der Altersrente (sog. Rentenfreibetrag) führen. Darin liegt keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung zwischen den in den neuen Bundesländern gezahlten Altersrenten und den Altersrenten aus dem übrigen Bundesgebiet.

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25.02.2020

Zur Schenkung eines Kommanditanteils unter Vorbehaltsnießbrauch

BFH v. 6.11.2019 - II R 34/16

Die Begünstigung von Betriebsvermögen nach § 13a ErbStG i.d.F. des Jahres 2007 setzt voraus, dass der Gegenstand des Erwerbs bei dem bisherigen Rechtsträger Betriebsvermögen war und bei dem neuen Rechtsträger Betriebsvermögen wird. Ist Gegenstand des Erwerbs eine Beteiligung an einer Personengesellschaft, muss der Erwerber Mitunternehmer werden.

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25.02.2020

Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz nach Inkrafttreten des BilMoG

BFH v. 20.11.2019 - XI R 46/17

Der Handelsbilanzwert für eine Rückstellung bildet auch nach Inkrafttreten des BilMoG gegenüber einem höheren steuerrechtlichen Rückstellungswert die Obergrenze.

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21.02.2020

EuGH-Vorlage zur Einfuhr von Kaviar als persönlicher Gegenstand

BFH v. 15.10.2019 - VII R 23/18

Ist Art. 57 Abs. 5 Buchst. a VO Nr. 865/2006 i.d.F. nach der VO Nr. 2015/870 dahingehend auszulegen, dass einem Einführer, der eine Gesamtmenge von mehr als 125 g Kaviar von Störartigen (Acipenseriformes spp.) in einzeln gekennzeichneten Behältern mit sich führt und dafür weder ein (Wieder-)Ausfuhrdokument noch eine Einfuhrgenehmigung vorlegt, eine Menge von bis zu 125 g Kaviar zu überlassen ist, sofern die Einfuhr keinem der in Art. 57 Abs. 1 Unterabs. 1 VO Nr. 865/2006 genannten Zwecke dient?

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21.02.2020

Anwachsung von Gesellschaftsanteilen an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft wegen des Ausscheidens eines Gesellschafters gegen Abfindung

BFH v. 19.11.2019 - IX R 24/18

Gesellschafter einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft erfüllen den Tatbestand des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG nur dann "gemeinsam", wenn die den Tatbestand des "privaten Veräußerungsgeschäfts" konstituierenden Teilakte - die Anschaffung und die Veräußerung - jeweils in der "Einheit der Gesellschaft" verwirklicht werden. Scheidet ein Gesellschafter aus einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft gegen Zahlung einer Abfindung aus und wächst sein Anteil den verbleibenden Gesellschaftern nach § 738 Abs. 1 BGB an, wird dieser Anwachsungserwerb durch die verbleibenden Gesellschafter jeweils einzeln und nicht in der Einheit der Gesellschaft verwirklicht.

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21.02.2020

Anwendungsregelungen zu § 4j EStG

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 19.2.2020 hat die Finanzverwaltung zu Nicht Nexus-konformen Präferenzregelungen im Veranlagungszeitraum 2018 Stellung genommen.

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21.02.2020

Vermögensbindungsgebot bei nicht überdotierten Gruppenunterstützungskassen

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 18.2.2020 hat die Finanzverwaltung zur Übertragung von Vermögenswerten in Folge des Ausscheidens eines Trägerunternehmens Stellung genommen.

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20.02.2020

Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 17.2.2020 hat die Finanzverwaltung das Anwendungsschreiben zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge v. 21.12.2017 - IV C 3 - S 2015/17/10001:005, BStBl. I 2018, 93 punktuell geändert.

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20.02.2020

Anwachsung von Gesellschaftsanteilen an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft wegen des Ausscheidens eines Gesellschafters gegen Abfindung

Kurzbesprechung

Gesellschafter einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft erfüllen den Tatbestand des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG nur dann "gemeinsam", wenn die den Tatbestand des "privaten Veräußerungsgeschäfts" konstituierenden Teilakte --die "Anschaffung" und die "Veräußerung"-- jeweils in der "Einheit der Gesellschaft" verwirklicht werden. Scheidet ein Gesellschafter aus einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft gegen Zahlung einer Abfindung aus und wächst sein Anteil den verbleibenden Gesellschaftern nach § 738 Abs. 1 BGB an, wird dieser Anwachsungserwerb durch die verbleibenden Gesellschafter jeweils einzeln und nicht in der Einheit der Gesellschaft verwirklicht.

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