Steuerrecht

Das müssen Sie im Steuerrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen, BMF-Schreiben sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Die Reform der Grundsteuer
Nachdem das BVerfG das System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt hatte, erließ der Bundesgesetzgeber ein aus drei Gesetzen bestehendes Paket, um die Vorgaben umzusetzen. Die auf Grundlage der neuen Werte errechnete Grundsteuer ist ab 1.1.2025 zu zahlen. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Reform der Grundsteuer. 

Online-Dossier: Kryptowährung – Blockchain – Smart Contract – NFT
Distributed Ledger Technologies (DLT) sind längst kein Novum mehr. Dabei hat der globale Erfolg der Kryptowährung „Bitcoin“ der Variante der Blockchain einen erhöhten Bekanntheitsgrad verschafft. Es mangelt allerdings (noch) an flächendeckendem Einsatz derartiger Technologien – jedenfalls im Rechtsverkehr, obwohl sich diese etwa auch für die Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen oder automatische Vertragsschlüsse eignen. Immerhin gibt es zur auf Blockchain basierenden Kryptowährung „Bitcoin“ schon erste Rechtsprechung. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Kryptowährung & Co.

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04.04.2018

Betriebsstättenzurechnung und Abgeltungswirkung bei gewerblich geprägter KG im Nicht-DBA-Fall

BFH 29.11.2018, I R 58/15

Eine nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG gewerblich geprägte (inländische) KG vermittelt ihren (ausländischen) Gesellschaftern eine Betriebsstätte i.S.v. § 49 Abs. 1 Nr. 2 a EStG i.V.m. § 2 Nr. 1 KStG. Die Abgeltungswirkung für den Kapitalertragsteuerabzug (§ 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG) ist insoweit ausgeschlossen.

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04.04.2018

Anwendung von BMF-Schreiben und Gleich lautenden Ländererlassen

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 19.3.2018 hat die Finanzverwaltung bestimmte BMF-Schreiben und Gleich lautende Ländererlasse aufgehoben.

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03.04.2018

Verzicht eines Kindes gegenüber seinen Eltern auf künftige Pflichtteilsansprüche gegen Einmalzahlung

FG Berlin-Brandenburg 22.11.2017, 3 K 3189/17

Erhält ein Kind für einen Pflichtteilsverzicht eine Gegenleistung erst später, sind in der Gegenleistung auch dann keine anteiligen Zinsen und somit steuerbaren Kapitaleinkünfte enthalten, wenn die Höhe der Gegenleistung vom zeitlichen Abstand zwischen Verzichtsvereinbarung und Zahlung abhängt, sich der Betrag nach dem Wortlaut der Vereinbarung aus einem Ausgangsbetrag und Zinsen zusammensetzt und die Gegenleistung in einer Summe ausgezahlt wird.

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03.04.2018

Festival für elektronische Musik unterfällt nicht der Vergnügungssteuerpflicht

VG Koblenz 20.3.2018, 2 L 111/18.KO

Der Besteuerungsgegenstand in einer Satzung (hier: Vergnügungssteuersatzung) muss unmissverständlich klarstellen, welche Darbietungen besteuert werden sollen. Der Satzungsgeber ist stets gehalten, die steuerbegründenden Tatbestände so zu umschreiben, dass ein Veranstalter von vornherein erkennen kann, ob er eine steuerpflichtige Veranstaltung organisiert.

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03.04.2018

Umfasst ein Vorläufigkeitsvermerk auch die Möglichkeit einer nachträglichen Wahlrechtsausübung auf Vollverschonung nach § 13a Abs. 8 ErbStG?

FG Münster 14.2.2018, 3 K 565/17 Erb

Das Gesetz regelt nicht, bis wann der Erwerber den Antrag auf Vollverschonung stellen kann. Insbesondere ergibt sich aus dem Gesetz nicht, ob die Steuerfestsetzung im Falle eines Vorläufigkeitsvermerks nach § 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bzw. 3 AO geändert werden kann. Dementsprechend werden zu dieser Frage unterschiedliche Auffassungen vertreten.

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03.04.2018

Keine Klageerhebung mit einfacher E-Mail

FG Köln 25.1.2018, 10 K 2732/17

Eine Klage kann nicht wirksam mit einfacher E-Mail erhoben werden. Das gilt auch dann, wenn der E-Mail eine unterschriebene Klageschrift als Anhang beigefügt ist.

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29.03.2018

Ermäßigter Steuersatz für Beratungsleistungen einer Verbraucherzentrale

FG Hamburg 15.11.2017, 1 K 2/16

Leistungen von (originären) Zweckbetrieben i.S.v. § 65 AO unterliegen gem. § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a S. 1 UStG dem ermäßigten Steuersatz; die Einschränkung (Rückausnahme) gem. § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a S. 3 UStG (durch das JStG 2007) findet nur Anwendung auf (Katalog-)Zweckbetriebe i.S.v. §§ 66-68 AO. Eine gemeinnützige Körperschaft i.S.v. § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a S. 1 UStG i.V.m. §§ 51-68 AO kann ihre Leistungen bis zu einer Änderung des deutschen Umsatzsteuerrechts unter Berufung auf die für sie günstigere nationale Regelung dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterwerfen, ohne dass es darauf ankommt, ob die Vorgaben der Nr. 15 Anhang III der MwStSystRL erfüllt sind.

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28.03.2018

Wiederbepflanzungsrechte im Weinbau

BFH 6.12.2017, I R 65/15

Wiederbepflanzungsrechte im Weinbau sind immaterielle Wirtschaftsgüter. Sie vermitteln dem Erzeuger das Recht, nach Rodung einer zulässig bestockten Rebfläche diese wieder mit Rebstöcken zu bepflanzen, und verkörpern damit letztlich das unionsrechtlich beschränkte Recht, Wein zu erzeugen. Es handelt sich bei diesen Rechten jedenfalls bis zum 30.6.2011 nicht um abnutzbare Wirtschaftsgüter. Denn zu diesem Zeitpunkt war ein Ende der Beschränkung des Weinbaus in der EU nicht absehbar.

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28.03.2018

Pfändungsschutz im Insolvenzverfahren bei Bestreiten des Lebensunterhalts aus erwirtschafteten Mieteinkünften

BGH 1.3.2018, IX ZB 95/15

Ein Schuldner, der seinen Lebensunterhalt aus erwirtschafteten Mieteinkünften bestreitet, kann im Insolvenzverfahren Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte beantragen, auch wenn die Mieteinkünfte im Zuge einer vereinbarten stillen Zwangsverwaltung an einen Gläubiger abgeführt werden, dem der Schuldner die Mietforderungen als Sicherheit abgetreten und dem er Grundschulden an den Mietobjekten bestellt hat.

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28.03.2018

Lehrerin kann Aufwendungen für Schulhund nicht als Werbungskosten abziehen

FG Rheinland-Pfalz 12.3.2018, 5 K 2345/15

Eine Lehrerin kann Aufwendungen für ihren Hund, der sie drei Mal pro Woche in die Schule begleitet und dort als "Schulhund" eingesetzt wird, nicht als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehen. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Tier nicht (nahezu) ausschließlich und unmittelbar der Erledigung der dienstlichen Aufgaben der Klägerin als Lehrerin dient, sondern überwiegend privat Verwendung findet.

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