Steuerrecht

Das müssen Sie im Steuerrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen, BMF-Schreiben sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Die Reform der Grundsteuer
Nachdem das BVerfG das System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt hatte, erließ der Bundesgesetzgeber ein aus drei Gesetzen bestehendes Paket, um die Vorgaben umzusetzen. Die auf Grundlage der neuen Werte errechnete Grundsteuer ist ab 1.1.2025 zu zahlen. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Reform der Grundsteuer. 

Online-Dossier: Kryptowährung – Blockchain – Smart Contract – NFT
Distributed Ledger Technologies (DLT) sind längst kein Novum mehr. Dabei hat der globale Erfolg der Kryptowährung „Bitcoin“ der Variante der Blockchain einen erhöhten Bekanntheitsgrad verschafft. Es mangelt allerdings (noch) an flächendeckendem Einsatz derartiger Technologien – jedenfalls im Rechtsverkehr, obwohl sich diese etwa auch für die Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen oder automatische Vertragsschlüsse eignen. Immerhin gibt es zur auf Blockchain basierenden Kryptowährung „Bitcoin“ schon erste Rechtsprechung. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Kryptowährung & Co.

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18.11.2015

Unentgeltliche Verpflegung auf Offshore-Plattform stellt keinen Arbeitslohn dar

FG Hamburg 17.9.2015, 2 K 54/15

Die unentgeltliche Verpflegung für Mitarbeiter auf einer Offshore-Plattform stellt keinen lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn dar, wenn das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers daran wegen besonderer betrieblicher Abläufe den Vorteil der Arbeitnehmer bei weitem überwiegt. Ein solches überwiegendes eigenbetriebliches Interesse liegt etwa vor, wenn die Mitarbeiter aufgrund der beengten Räumlichkeiten keine Möglichkeit haben, sich selbst zu verpflegen, und die Verpflegung das übliche Maß in der Offshore-Branche nicht übersteigt.

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17.11.2015

Geänderte Wahl der Veranlagungsart ist rückwirkendes Ereignis nach § 233a Abs. 2a AO

FG Köln 16.3.2015, 5 K 1811/14

Eine geänderte Wahl der Veranlagungsart stellt ein rückwirkendes Ereignis nach § 233a Abs. 2a AO dar. § 233a Abs. 2a AO ist auch dann anwendbar, wenn die ursprüngliche Steuerfestsetzung aufgrund anderer Änderungsvorschriften geändert wurde oder es sich um eine erstmalige Steuerfestsetzung handelt.

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16.11.2015

Umsatzsteuerfreiheit von Supervisionsleistungen

FG Köln 23.9.2015, 9 K 1649/14

Supervisions- bzw. Lehrsupervisionsleistungen unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Zwar ist in diesem Fall keine nationale Umsatzsteuerbefreiung einschlägig, der Steuerpflichtige kann sich aber insoweit auf Art. 13 Teil A Abs. 1j der Richtlinie 77/388/EWG berufen.

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16.11.2015

Unentgeltliche Überlassung eines Fitnessstudios an Arbeitnehmer unterliegt der Umsatzsteuer

FG Münster 1.10.2015, 5 K 1994/13 U

Die unentgeltliche Nutzung eines Fitnessstudios und anderer Sportangebote durch Arbeitnehmer löst Umsatzsteuer aus. Allgemein gesundheitsfördernde Maßnahmen liegen in erster Linie im persönlichen Interesse der Arbeitnehmer; insbesondere wenn die Teilnahme am Sportangebot freiwillig und außerhalb der Dienstzeit erfolgt.

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16.11.2015

Zum Verhältnis der Umsatzsteuer zur Grunderwerbsteuer

BFH 10.9.2015, V R 41/14

Vermittlungsleistungen eines atypischen Maklers mit Verwertungsbefugnis nach § 1 Abs. 2 GrEStG sind nicht gem. § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG steuerfrei.

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13.11.2015

Möglichkeit der Existenzgefährdung durch Vollstreckungsmaßnahmen stellt keine "unbillige Härte" dar

FG Düsseldorf 28.9.2015, 9 V 2588/15 A(KV)

Dass mit der Abgabe der Vermögensauskunft eine Gefährdung der wirtschaftlichen und sozialen Existenz des Vollstreckungsschuldners einhergehen kann, wurde vom Gesetzgeber bei Abfassung des § 284 Abs. 3 AO bewusst in Kauf genommen. Da die Möglichkeit der Existenzgefährdung im Rahmen des § 284 AO gerade keine außergewöhnliche, sondern eine typische Folge ist, ist dieser Gesichtspunkt ungeeignet, eine "unbillige Härte" zu begründen.

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12.11.2015

Anforderungen an den Vorsteuervergütungsantrag

BFH 24.9.2015, V R 9/14

Die Ausschlussfrist des § 18 Abs. 9 S. 3 UStG beim "Antrag auf Vergütung der Umsatzsteuer" wahrt nur, wer einen Antrag stellt, in dem er Angaben zu den entsprechend Art. 3a S. 2 i.V.m. Anhang C Buchst. F der Richtlinie 79/1072/EWG geforderten Mindestinformationen (Art der Tätigkeit oder des Gewerbezweigs für die er die Leistungen bezogen hat) macht. Es kann auch nicht aus anderen Unterlagen - hier: "Anlage zum Antrag auf Vergütung der Umsatzsteuer" - auf die Verwendung der Eingangsleistung geschlossen werden.

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12.11.2015

Ausgaben für Schornsteinfeger voll als Handwerkerleistung steuerbegünstigt

Mit Schreiben vom 10.11.2015 (- IV C 4 - S 2296-b/07/0003:007 DOK 2015/0960049 -) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) bekannt gemacht, dass für Schornsteinfegerleistungen künftig rückwirkend in allen noch offenen Fällen die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG gewährt wird. Offen ist ein Steuerfall, wenn er noch nicht veranlagt wurde oder der Steuerbescheid noch geändert werden kann, etwa weil der Steuerpflichtige Einspruch eingelegt hat.

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11.11.2015

Wie wirkt sich eine Einkommensteuernachzahlung des Arbeitgebers für seinen Arbeitnehmer bei einer Nettolohnvereinbarung aus?

BFH 3.9.2015, VI R 1/14

In Fällen, in denen der Arbeitgeber bei einer Nettolohnvereinbarung für den Arbeitnehmer eine Einkommensteuernachzahlung für einen vorangegangenen Veranlagungszeitraum leistet, wendet er dem Arbeitnehmer Arbeitslohn zu, der dem Arbeitnehmer als sonstiger Bezug im Zeitpunkt der Zahlung zufließt. Der in der Tilgung der persönlichen Einkommensteuerschuld des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber liegende Vorteil unterliegt der Einkommensteuer. Er ist deshalb auf einen Bruttobetrag hochzurechnen.

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11.11.2015

Überlassung von Zimmern im Stundenhotel von Umsatzsteuer befreit

BFH 24.9.2015, V R 30/14

Das halbstündige oder stundenweise Überlassen von Zimmern in einem "Stundenhotel" ist keine Beherbergung i.S.v. § 4 Nr. 12 S. 2 UStG. Ergeben die äußeren Umstände, dass der Schwerpunkt der Leistung nicht in der Überlassung zu Wohn- oder Schlafzwecken liegt, sondern in der Einräumung der Möglichkeit, in den Räumen sexuelle Dienstleistungen zu erbringen oder zu konsumieren, fehlt es an der Beherbergung.

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