Steuerrecht

Das müssen Sie im Steuerrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen, BMF-Schreiben sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Die Reform der Grundsteuer
Nachdem das BVerfG das System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt hatte, erließ der Bundesgesetzgeber ein aus drei Gesetzen bestehendes Paket, um die Vorgaben umzusetzen. Die auf Grundlage der neuen Werte errechnete Grundsteuer ist ab 1.1.2025 zu zahlen. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Reform der Grundsteuer. 

Online-Dossier: Kryptowährung – Blockchain – Smart Contract – NFT
Distributed Ledger Technologies (DLT) sind längst kein Novum mehr. Dabei hat der globale Erfolg der Kryptowährung „Bitcoin“ der Variante der Blockchain einen erhöhten Bekanntheitsgrad verschafft. Es mangelt allerdings (noch) an flächendeckendem Einsatz derartiger Technologien – jedenfalls im Rechtsverkehr, obwohl sich diese etwa auch für die Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen oder automatische Vertragsschlüsse eignen. Immerhin gibt es zur auf Blockchain basierenden Kryptowährung „Bitcoin“ schon erste Rechtsprechung. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Kryptowährung & Co.

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19.08.2024

Gewinne von Tochtergesellschaften bei Berechnung nicht abziehbarer Schuldzinsen nicht einzubeziehen

FG Münster v. 2.7.2024 - 6 K 1425/21 F

Gewinne von Tochterpersonengesellschaften wirken sich auf die Berechnung der nach § 4 Abs. 4a EStG nicht abziehbaren Schuldzinsen bei der Mutterpersonengesellschaft nicht aus.

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16.08.2024

Zeitpunkt der Berücksichtigung des Gewinns aus einem Wegzugsteuertatbestand gem. § 6 AStG

Kurzbesprechung

Ein Gewinn aus dem Wegzugsteuertatbestand des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 des AStG i.d.F. des Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften v. 7.12.2006 (BGBl. I 2006, 2782) ist unmittelbar vor dem Zeitpunkt zu berücksichtigen, zu dem der Ausschluss oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland eintritt (entgegen Schreiben des BMF v. 26.10.2018, BStBl. I 2018, 1104, Tz. 1).

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16.08.2024

Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen als fiktive Gewinnausschüttungen: "Saldierungsverbot", Teil-Nichtigkeit des § 14 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 34 Abs. 9 Nr. 4 KStG 2002

Kurzbesprechung

1. Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen i.S. von § 14 Abs. 3 S. 1 KStG 2002 sind als rein rechnerische Differenzbeträge zu verstehen. Daher ist eine solche Mehrabführung der Höhe nach nicht auf den Betrag des handelsbilanziellen Jahresüberschusses begrenzt, den die Organgesellschaft (tatsächlich) an den Organträger abgeführt hat, sie kann auch nicht durch Saldierung mit weiteren vororganschaftlichen und/oder organschaftlichen Mehr- und Minderabführungen dem Betrag nach begrenzt werden (sog. geschäftsvorfallbezogene Betrachtungsweise; Bestätigung der Rechtsprechung).
2. Indem die Mehrabführungen durch § 14 Abs. 3 S. 1 KStG 2002 als Gewinnausschüttungen fingiert werden, handelt es sich zugleich um entsprechende Leistungen i.S. des § 38 Abs. 1 Satz 3 KStG 2002, die die in § 38 Abs. 2 KStG 2002 angeordnete Körperschaftsteuererhöhung auslösen (Bestätigung der Rechtsprechung).

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16.08.2024

Vordrucke für die Feststellungserklärungen zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 ff. AStG und der Zurechnungsbesteuerung nach § 15 AStG

BMF-Information

Mit Online-Meldung v. 8.8.2024 hat das BMF auf die benötigten Vordrucke bei der Hinzurechnungsbesteuerung für ausländische Zwischengesellschaften sowie der Zurechnungsbesteuerung für ausländische Familienstiftungen hingewiesen.

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09.08.2024

Berechnung des besitzzeitanteiligen Anleger-Aktiengewinns nach § 8 Abs. 3 InvStG 2004

Kurzbesprechung

1. Bei der Ermittlung des besitzzeitanteiligen Anleger-Aktiengewinns ist der nach § 8 Abs. 3 Satz 1 bis 3 des Investmentsteuergesetzes 2004 (InvStG 2004) ermittelte Wert auch dann nach § 8 Abs. 3 Satz 4 InvStG 2004 zu kürzen, wenn im Vorjahr § 8 InvStG 2004 noch nicht anwendbar gewesen ist.
2. Die Berücksichtigung des Korrekturbetrags nach § 8 Abs. 3 Satz 4 InvStG 2004 setzt nicht voraus, dass in den vorangegangenen Jahren tatsächlich eine außerbilanzielle Korrektur in entsprechender Höhe stattgefunden hat.
3. Eine außerbilanzielle Kürzung infolge einer Teilwertzuschreibung von Investmentanteilen nach § 8 Abs. 2 InvStG 2004 i.V.m. § 8b Abs. 2 Satz 3 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) scheidet aus, wenn in früheren Jahren eine steuerwirksame Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert stattgefunden hat und diese bisher nicht durch den Ansatz eines höheren Teilwerts ausgeglichen worden ist (§ 8b Abs. 2 Satz 4 KStG).

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08.08.2024

Darlehensverzicht - Übergangsvorschrift - Begründung der Rückzahlungsforderung

Kurzbesprechung

Der vertragliche Rückzahlungsanspruch des Darlehensgebers als sonstige Kapitalforderung wird gem. § 52 Abs. 28 Satz 16 EStG mit dem wirksamen Zustandekommen des Darlehensvertrags "begründet".

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08.08.2024

Körperschaftsteuererhöhung durch Auszahlungen an die Mitglieder infolge der Herabsetzung des genossenschaftlichen Geschäftsanteilswerts

Kurzbesprechung

Auszahlungen an die Mitglieder einer Genossenschaft infolge der Herabsetzung des Geschäftsanteilswerts sind eine "Leistung" i.S.v. § 38 Abs. 1 und 2 KStG, die zu einer Körperschaftsteuererhöhung führen kann.

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08.08.2024

Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer bei beschränkt Steuerpflichtigen gem. § 50 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 Buchst. b i.V.m. Satz 7 EStG

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 5.8.2024 hat die Finanzverwaltung auf die EuGH-Entscheidung v. 30.5.2024 - C-627/22 (Finanzamt Köln-Süd) reagiert.

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25.07.2024

Bewertung eines Grundstücks als bebautes Grundstück

FG Düsseldorf v. 10.5.2024, 11 V 533/24

Ist auf vorgelegten Fotos ein Rohbauzustand erkennbar, kann es durchaus zweifelhaft sein, dass sich auf dem Grundstück noch auf Dauer bestimmungsgemäß benutzbare Gebäude befinden. Das öffentliche Interesse an einer geordneten Haushaltsführung sowie am Vollzug eines ordnungsgemäß zustande gekommenen Gesetzes überwiegt das Interesse, das allein darin besteht, die Grundsteuer ab dem 1.1.2025 nicht unter Zugrundelegung des mit dem angefochtenen Bescheid festgestellten Grundsteuerwerts entrichten zu müssen.

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25.07.2024

Zum Begriff "Betriebsstätte" im aktuellen steuerlichen Reisekostenrecht

FG Rheinland-Pfalz v. 19.6.2024, 1 K 1219/21

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.2.2013 (BGBl I 2013, 285) hat sich nur der Begriff der "Arbeitsstätte" und nicht auch der Begriff der "Betriebsstätte" geändert. Da mit dieser Ansicht von der Auffassung des BMF abgewichen wird, wurde die Revision zum BFH zugelassen.

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