Steuerrecht

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Das müssen Sie im Steuerrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen, BMF-Schreiben sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Die Reform der Grundsteuer
Nachdem das BVerfG das System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt hatte, erließ der Bundesgesetzgeber ein aus drei Gesetzen bestehendes Paket, um die Vorgaben umzusetzen. Die auf Grundlage der neuen Werte errechnete Grundsteuer ist ab 1.1.2025 zu zahlen. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Reform der Grundsteuer. 

Online-Dossier: Kryptowährung – Blockchain – Smart Contract – NFT
Distributed Ledger Technologies (DLT) sind längst kein Novum mehr. Dabei hat der globale Erfolg der Kryptowährung „Bitcoin“ der Variante der Blockchain einen erhöhten Bekanntheitsgrad verschafft. Es mangelt allerdings (noch) an flächendeckendem Einsatz derartiger Technologien – jedenfalls im Rechtsverkehr, obwohl sich diese etwa auch für die Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen oder automatische Vertragsschlüsse eignen. Immerhin gibt es zur auf Blockchain basierenden Kryptowährung „Bitcoin“ schon erste Rechtsprechung. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Kryptowährung & Co.

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14.10.2015

Wie berechnet sich die Gebühr für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft?

BFH 22.4.2015, IV R 13/12

Der Wert für die Bemessung der Gebühr, die für eine verbindliche Auskunft durch die Finanzbehörde zu entrichten ist, richtet sich nach dem Antrag und wird in Anlehnung an den Streitwert eines gerichtlichen Verfahrens berechnet. Nicht gestellte Fragen sind - weder erhöhend noch mindernd - zu berücksichtigen, auch wenn sie sich als Folgefragen aus dem Antrag ergeben können.

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13.10.2015

Zur Schätzung der Einkünfte aus einer Hundezucht anhand eingekaufter Transponder

FG Münster 8.9.2015, 4 K 2856/14 E,G (PKH)

Es ist äußerst unüblich, dass Steuererklärungen unter Beifügung sämtlicher Originalbelege in Bezug auf betriebliche Einkünfte (hier: einer Hundezucht) beim Finanzamt eingereicht und noch nicht einmal Kopien der Erklärungen, der Gewinnermittlungen und der Belege zurückbehalten werden. Letztlich trägt der Steuerpflichtige die Feststellungslast für den von ihm behaupteten Zugang der Erklärungen und Belege beim Finanzamt.

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12.10.2015

Werbungskosten: Sind die Führerscheinkosten eines ausländischen Kaplans abzugsfähig?

FG Münster 27.8.2015, 4 K 3243/14 E

Kosten für den Erwerb einer inländischen Fahrerlaubnis durch einen ausländischen Kaplan, der vorübergehend im Inland tätig ist, führen nicht zu Werbungskosten. Maßgeblich hierfür ist, dass die Fahrerlaubnis typischerweise auch in einem nicht unwesentlichen Umfang für Privatfahrten benutzt wird.

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12.10.2015

Außergewöhnliche Belastung durch Unterhaltszahlungen - Erwerbsobliegenheit bei im Ausland lebenden Angehörigen

BFH 15.4.2015, VI R 5/14

Das jederzeitige Bereitstehen für einen eventuellen Pflegeeinsatz bei behinderten Angehörigen (sog. "Pflege auf Abruf") stellt keinen besonderer Umstand dar, der die generelle Erwerbsobliegenheit volljähriger Personen entfallen lässt. Steuerpflichtige müssen grundsätzlich nachweisen, dass sich die unterhaltene Person um eine Beschäftigung bemüht hat, ansonsten kommt eine Schätzung der (fiktiven) Einkünfte in Betracht.

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09.10.2015

Stellen die Kosten für die künstliche Befruchtung einer unfruchtbaren lesbischen Frau außergewöhnliche Belastungen dar?

FG Münster 23.7.2015, 6 K 93/13 E

Die Kosten für die künstliche Befruchtung einer unfruchtbaren Frau, die in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung lebt, stellen keine außergewöhnlichen Belastungen i.S.d. § 33 Abs. 1 EStG dar. Die Kinderlosigkeit ist in einem solchen Fall nicht unmittelbare und ausschließliche Folge einer krankheitsbedingten Unfruchtbarkeit; vielmehr ist sie zugleich maßgeblich darin begründet, dass eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft vorliegt, in der die Zeugung eines Kindes auf natürlichem Wege ausgeschlossen ist.

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09.10.2015

Ehegattensplitting bei fiktiver unbeschränkter Einkommensteuerpflicht: einstufige und gemeinsame Prüfung der Einkunftsgrenzen

BFH 6.5.2015, I R 16/14

Bei der Frage, ob Ehegatten die Einkunftsgrenzen (relative oder absolute Wesentlichkeitsgrenze) für das Wahlrecht zur Zusammenveranlagung in Fällen der fiktiven unbeschränkten Einkommensteuerpflicht (§ 1 Abs. 3 EStG 2009) wahren, ist im Rahmen einer einstufigen Prüfung nach § 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG 2009 auf die Einkünfte beider Ehegatten abzustellen und der Grundfreibetrag zu verdoppeln (gegen R 1 EStR 2012). Eine eigenständige Vorabprüfung der Einkunftsgrenzen scheidet damit aus.

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07.10.2015

Regelbesteuerung für Ausschüttungen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften erfordert keinen maßgeblichen Einfluss auf die Gesellschaft

BFH 25.8.2015, VIII R 3/14

Der Antrag auf Anwendung der tariflichen Einkommensteuer nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 S. 1b EStG erfordert nicht, dass der Anteilseigner aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit auf die Geschäftsführung der Kapitalgesellschaft einen maßgeblichen Einfluss ausüben kann. Aus dem Wortlaut der gesetzlichen Regelung ergeben sich weder qualitative noch quantitative Anforderungen an die berufliche Tätigkeit des Anteilseigners für die Kapitalgesellschaft.

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07.10.2015

Vermittlungsleistungen einer privaten Arbeitsvermittlerin an Arbeitsuchende können umsatzsteuerfrei sein

BFH 29.7.2015, XI R 35/13

Eine private Arbeitsvermittlerin kann Vermittlungsleistungen gegenüber Arbeitsuchenden mit einem sog. Vermittlungsgutschein umsatzsteuerfrei erbringen. Hierbei kann sie sich unmittelbar auf die in Art. 13 Teil A Abs. 1g der Richtlinie 77/388/EWG vorgesehene Steuerbefreiung berufen.

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06.10.2015

Geschmuggelte Zigaretten: Besitzer schuldet bei unklarem Reiseweg der Zigaretten ins Steuergebiet keine Tabaksteuer

FG Hamburg 15.7.2015, 4 K 43/15

Für die Entstehung von Tabaksteuer genügt es, dass alternativ die Voraussetzungen von § 23 Abs. 1 S. 1 oder § 21 Abs. 1 S. 1 TabakStG erfüllt sind. Für die Steuerschuldnerschaft nach § 23 Abs. 1 S. 2 TabakStG muss der Vollbeweis der Verbringung der Zigaretten ins Steuergebiet erbracht werden.

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05.10.2015

Erstmalige Berufsausbildung und Ausbildungsdienstverhältnis eines Feldwebels

BFH 23.6.2015, III R 37/14

Wird ein Kind nach der Schulausbildung in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen und zum Feldwebelanwärter zugelassen, ist seine erstmalige Berufsausbildung i.S.d. § 32 Abs. 4 S. 2 EStG mit Bestehen der Feldwebelprüfung abgeschlossen. Ob das Kind darüber hinaus das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten anstrebt, ist insoweit unerheblich.

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05.10.2015

Kein vorläufiger Steuerrechtsschutz bei der Rückabwicklung des Reverse-Charge-Verfahrens in Bauträgerfällen

FG Köln 1.9.2015, 9 V 1376/15

Das FG Köln hat vorläufigen Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Nachbelastung von Umsatzsteuer bei der Rückabwicklung des Reverse-Charge-Verfahrens in den sog. Bauträgerfällen abgelehnt. Die Rechtsprechung zu diesen die Übertragung der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen betreffenden Fällen ist unter den Finanzgerichten uneinheitlich.

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05.10.2015

Zu Kursverlusten bei Fremdwährungsdarlehen

FG Hamburg 21.5.2015, 2 K 197/14

Kursverluste und höhere Tilgungsleistungen aufgrund wechselkursbedingter Schwankungen von Fremdwährungsdarlehen sind keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Bei wechselkursbedingten Erhöhungen der Darlehensstände zum Jahresende nebst den erbrachten Tilgungsleistungen handelt es sich um (noch nicht realisierte) Vermögensverluste in der nicht steuerbaren Privatsphäre, nicht jedoch um Werbungskosten.

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02.10.2015

Untersagung des Auskunftsaustauschs zur Untersuchung der Ursachen für niedrige effektive Steuerbelastung von Unternehmen der digitalen Wirtschaft (BEPS)

FG Köln 7.9.2015, 2 V 1375/15

Der zwischen den "E6-Staaten" im Rahmen des BEPS-Aktionsplans der OECD vereinbarte Informationsaustausch über verschiedene Unternehmen der digitalen Wirtschaft verstößt gegen das in § 30 AO geregelte Steuergeheimnis und ist deshalb unzulässig. Es ist nicht erkennbar, in welchem Staat welches konkrete Besteuerungsrecht bestehen und welcher konkrete Steuerpflichtige hiervon betroffen sein soll.

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02.10.2015

Kostümpartys von Karnevalsvereinen in der Karnevalswoche sind steuerbegünstigtes Brauchtum

FG Köln 20.8.2015, 10 K 3553/13

Wenn ein gemeinnütziger Karnevalsverein zwischen Weiberfastnacht und Aschermittwoch eine Kostüm- und Tanzparty mit typischer Karnevalsmusik, karnevalistischen Tanzdarbietungen und weiteren Elementen klassischer Karnevalssitzungen veranstaltet, dann ist darin ein sog. Zweckbetrieb zur Förderung des "traditionellen Brauchtums" zu sehen. Während Gewinne aus solchen Veranstaltungen von der Körperschaftsteuer befreit sind, ist für die Umsätze lediglich der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % zu zahlen.

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01.10.2015

Prozesskosten wegen erbrechtlicher Ansprüche sind nicht als außergewöhnliche Belastung absetzbar

Schleswig-Holsteinisches FG 18.3.2015, 2 K 256/12

Die Kosten eines Rechtsstreits (Anwalts- u. Gerichtskosten) um erbrechtliche Auskunfts- und Pflichtteilsansprüche sind nicht als außergewöhnliche Belastung absetzbar (gegen BFH-Urteil vom 12.5.2011, Az.: VI R 42/10). Die neuere Rechtsprechung des BFH, wonach jeder mit hinreichender Erfolgsaussicht geführte Zivilprozess als unausweichlich und damit als zwangsläufig i.S.d. § 33 EStG anzusehen wäre, lässt die dem Tatbestand des § 33 EStG immanente Beschränkung auf den existentiell notwendigen Lebensbedarf außer Acht.

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01.10.2015

Steuerpflicht der Stückzinsen aus der Veräußerung von vor 2009 erworbenen Wertpapieren

Schleswig-Holsteinisches FG 30.4.2015, 4 K 39/13

Im Jahr 2010 zugeflossene Stückzinsen sind aus der Veräußerung von Wertpapieren, die vor Einführung der Abgeltungsteuer zum 1.1.2009 erworben wurden, nicht durch die Übergangsregelung in § 52a Abs. 10 S. 7 1. Halbs. EStG in der bis zum 13.12.2010 geltenden Fassung (a.F.) von der Besteuerung als Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG ausgeschlossen.

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01.10.2015

Englischunterricht einer Privatlehrerin für Grund- und Vorschulkinder ist steuerfrei

Schleswig-Holsteinisches FG 15.6.2015, 4 K 19/15

Die Erteilung von Englischunterricht an Vorschul- und Grundschulkinder durch eine Privatlehrerin ist nach Art. 132 Abs. 1j MwStSystRL steuerfrei. Die für die Tätigkeit als Privatlehrerin erforderliche Mindestqualifikation im pädagogischen Bereich kann sich aus der langjährigen Unterrichtstätigkeit und der Mitwirkung bei der Erstellung der Schuleingangsprofile ergeben.

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30.09.2015

Zur steuerlichen Einordnung sog. Kursdifferenzerträge und Verlusten aus sog. Knock-Out-Optionen

FG Düsseldorf 25.2.2015, 15 K 4038/13 E,F

Das FG Düsseldorf hat sich vorliegend mit der steuerlichen Einordnung sog. Kursdifferenzerträge befasst. Weiterhin hatte er sich mit den Verlusten aus sog. Knock-Out-Optionen zu befassen.

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30.09.2015

Zur Lohnsteuererstattung (Arbeitgeber) aufgrund geänderter Lohnsteuer-Anmeldung und -Bescheinigung

FG Düsseldorf 21.8.2015, 16 K 461/14 L

Die Tatsache der wirtschaftlich gesehen inzwischen (möglicherweise) erfolgten Erstattung der überhöhten Lohnsteuern lässt das Rechtsschutzbedürfnis der Arbeitgeberin als Entrichtungsschuldnerin auf eine Erstattung an sie im Gefolge einer Änderung der Lohnsteueranmeldung entfallen. Anderenfalls käme es oder bestünde zumindest die naheliegende Gefahr einer doppelten Erstattung.

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30.09.2015

Zinszahlungen im Zusammenhang mit Rentennachzahlungen unterliegen immer noch der Steuerpflicht nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG

BFH 9.6.2015, VIII R 18/12

Zinsen, die gem. § 44 SGB I von der Deutschen Rentenversicherung im Zusammenhang mit Rentennachzahlungen gezahlt werden, unterliegen auch nach Änderung des § 22 Nr. 1 S. 3a, aa EStG durch das AltEinKG der Steuerpflicht nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG (entgegen BMF-Schreiben v. 13.9.2010). Auch die Gesetzesmaterialien lassen nicht erkennen, dass der Gesetzgeber entgegen der in § 22 Nr. 1 S. 1 EStG angeordneten Subsidiarität auch Zinszahlungen der gesetzlichen Rententräger oder diesen gleichgestellten Einrichtungen als "andere Leistungen" behandelt wissen wollte.

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