09.11.2022

BaFin: Maßnahmen gegenüber Deutsche Bank AG angeordnet

Die BaFin hat bereits am 28.9.2022 gegenüber der Deutsche Bank AG zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung spezifische Maßnahmen angeordnet.

Die Deutsche Bank hat diese Maßnahmen zur Umsetzung der Anordnungen der BaFin vom 21.9.2018 und vom 15.2.2019 zu ergreifen. Für den Fall der Nichterfüllung hat die BaFin Zwangsgelder angedroht. Die Anordnung ergeht auf Grundlage von § 51 Abs. 2 Satz 1 Geldwäschegesetz (GwG). Diese Veröffentlichung erfolgt aufgrund § 57 GwG. Der Bescheid ist seit dem 1.11.2022 bestandskräftig.

 

BaFin PM vom 4.11.2022
Zurück