30.08.2023

Bundeskabinett beschließt Entwurf des Wachstumschancengesetzes

Das Wachstumschancengesetz soll die steuerlichen und damit auch die wirtschafts- sowie standortpolitischen Rahmenbedingungen in Deutschland verbessern. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland zu stärken sowie Innovationen und die Transformation zur digitalen und klimaneutralen Wirtschaft zu fördern.

Mit dem Wachstumschancengesetz soll u.a. eine Investitionsprämie eingeführt werden, die den Unternehmen den Transformationsprozess erleichtert, klimafreundlich zu wirtschaften. Zur Förderung des Wohnungsbaus und zur Unterstützung der Bauwirtschaft wird eine degressive Abschreibung für Wohngebäude befristet eingeführt. Auch die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter wird es befristet wieder geben. Sowohl der steuerliche Verlustabzug als auch die Sofortabschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter sollen verbessert, die Änderung bei der Thesaurierungsbegünstigung und die Option zur Körperschaftsbesteuerung attraktiver werden.

Geplant ist zudem eine Vereinfachung des Steuersystems an zentralen Stellen. Mit der Anhebung von Schwellenwerten und Pauschalen sollen vor allem kleine Betriebe von Bürokratie entlastet werden. Eine konsequentere Durchsetzung des Steuerrechts soll für mehr Steuerfairness sorgen, unerwünschte Steuergestaltungen sollen verstärkt aufgedeckt und abgestellt werden.
 

Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sind:

  • Initiale Einführung einer Investitionsprämie für Klimaschutz
  • Wiederermöglichung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter
  • Befristete Einführung einer degressiven AfA für Wohngebäude
  • Stärkung und Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung
  • Verbesserungen des steuerlichen Verlustabzugs
  • Verbesserungen bei den Sofortabschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter
  • Verbesserungen bei den Sonderabschreibung nach § 7g EStG
  • Änderung bei der Thesaurierungsbegünstigung und Option zur Körperschaftsbesteuerung


Maßnahmen im Zusammenhang mit der Modernisierung und Vereinfachung des Steuerrechts sind:

  • Anhebung der Grenzen für die Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtigen sowie der Aufbewahrungspflicht bei Überschusseinkünften
  • Befreiung von Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer von umsatzsteuerlichen Erklärungspflichten
  • Beseitigung der Schriftformerfordernis an verschiedenen Stellen des Riester-Verfahrens durch Ermöglichung der elektronischen Datenübermittlung
  • Ermöglichung der Digitalisierung des Spendenverfahrens durch Anpassung des Zuwendungsempfängerregisters
  • Erhöhung der Freigrenze für den Quellensteuereinbehalt
  • Anpassung der Besteuerung von Renten aus der Basisversorgung und notwendige Folgeanpassungen
  • Erhöhung der Nichtaufgriffsgrenze für Versicherungsunternehmen und Vermögensverwahrenden bei der Erbschaftsteuer


Maßnahmen zur Verbesserung der Steuerfairness sind:

  • Ausweitung der Pflicht zur Mitteilung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen auf innerstaatliche Steuergestaltungen
  • Verhinderung von Steuergestaltungen bei Investmentfonds
  • Einführung einer gesetzlichen Regelung zur verpflichtenden Verwendung von elektronischen Rechnungen
  • Anpassung der Zinsschranke und Einführung einer Zinshöhenschranke


Linkhinweis:

Auf den Webseiten des BMF finden Sie den Gesetzentwurf der Bundesregierung hier.

BMF PM vom 30.8.2023
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