Gründen in 24 Stunden: Länder legen Konzept für vollautomatisierte Verwaltungsverfahren vor
Die Initiative knüpft an die Föderale Modernisierungsagenda (beschlossen auf der Ministerpräsidentenkonferenz vom 4.12.2025) von Bund und Ländern an. Das Bundeskanzleramt und die Ministerpräsidenten haben vereinbart, bis Ende 2026 ein Gesetz zu verabschieden, das Unternehmensgründungen innerhalb von 24 Stunden ermöglicht. Das Konzept stammt aus dem Projekt "Gründen in 24 Stunden". Der Auftrag dafür wurde gemeinsam von der Bundesregierung und den Bundesländern im IT-Planungsrat im Juni 2025 beschlossen.
Mit den nun vorgelegten Eckpunkten und einem Detailkonzept für den Gesetzentwurf leisten die Länder konkrete Vorarbeit für die erforderlichen Änderungen im Bundesrecht. Nun muss der Bund als Gesetz- und Verordnungsgeber die rechtlichen Grundlagen für einen modernen digitalen Wirtschaftsverwaltungsvollzug schaffen.
Automatisierung statt Formular-Digitalisierung
Der Ansatz der Länder geht über die reine Digitalisierung von Anträgen hinaus. Ziel ist es, staatliche Entscheidungen in standardisierten Fällen automatisiert zu treffen. Grundlage sind klar definierte Prüftatbestände sowie digital verfügbare Registerdaten über die neue Datenautobahn National Once-Only-Technical-System.
Da ein großer Teil der Gründungen nach wiederkehrenden Mustern erfolgt, können nach Einschätzung der Länderministerien künftig bis zu 90 % der Gründungsfälle vollständig automatisiert bearbeitet werden. Nur komplexe oder atypische Fälle würden weiterhin individuell geprüft.
Damit wird erstmals nicht nur der Antrag digitalisiert, sondern die staatliche Sachbearbeitung und Entscheidung selbst automatisiert. Voraussetzung hierfür ist eine Modernisierung zentraler bundesrechtlicher Regelungen des Wirtschaftsverwaltungsrechts. Viele bestehende Vorschriften sind historisch gewachsen und nicht auf automatisierte Verfahren ausgelegt.
Rechtsstaat stärken - Bürokratie zielgenau automatisieren
Staatliche Verfahren sollen damit effizienter organisiert werden. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen ermöglichen, dass rechtlich klar definierte Prüfungen automatisiert erfolgen können. Dabei soll das bestehende Schutzniveau erhalten bleiben. Statt Bürokratie durch die pauschale Streichung von Regeln zu reduzieren, geht der Ansatz weiter: Das Projekt setzt auf digitaltaugliches Recht und automatisierte Vollzugsprozesse.
Hintergrund: Gründen in 24 Stunden
Der Gründungsprozess in Deutschland umfasst derzeit zahlreiche Behörden und Institutionen - darunter Gewerbeämter, Finanzämter, Registergerichte, Kammern und Sozialversicherungsträger. Verfahren laufen häufig getrennt, Daten müssen mehrfach angegeben werden und Nachweise werden manuell geprüft.
Das Projekt "Gründen in 24 Stunden" verfolgt daher einen neuen Ansatz:
- Zusammenfassung aller Verfahren in einer digitalen "Wirtschaftsmeldung"
- automatisierte Prüfung von Standardfällen auf Basis vorhandener Registerdaten
- parallele Bearbeitung aller Verfahren (Finanzbehörden, Gewerbeämter, Berufskammern) und Koordinierung durch eine staatliche Backendplattform
- rechtssichere Bescheide in Echtzeit
Langfristiges Ziel ist ein vollständig digitaler und föderal arbeitsteiliger Gründungsprozess, bei dem Länder und Kommunen weiterhin ihre jeweiligen Zuständigkeiten wahrnehmen.
Eckpunktepapier für ein Gründungsbeschleunigungsgesetz (237.75 KB)
Vollautomatische Unternehmensgründungen in Standardfällen bis zum Jahr 2029
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