Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt nahtlos weiter
Nach dem Koalitionsvertrag gilt das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) nahtlos bis zur Ablösung durch ein Gesetz, das die Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) in nationales Recht überführt, fort. Die CSDDD orientiert sich eng am deutschen LkSG. Derzeit werden auf EU-Ebene Änderungen an der CSDDD im Rahmen eines neuen Gesetzespaketes verhandelt ("Omnibus I-Richtlinie"), um verschiedene EU-Nachhaltigkeitsrechtsakte insgesamt zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Auf EU-Ebene bleibt der Orientierungsrahmen für die anstehenden Trilogverhandlungen aus Sicht der Bundesregierung der Vorschlag der EU-Kommission zum Omnibus I / CSDDD.
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BMAS PM vom 3.9.2025
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