27.04.2020

Mauracher Entwurf: Expertenkommission zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts legt Gesetzentwurf vor

Die vom BMJV eingesetzte Experten-Kommission hat am 20.4.2020 ihren Entwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts vorgelegt. In Folge des sog. Mauracher Entwurfs sollen Änderungen an insgesamt 39 Gesetzen vorgenommen werden.

Ziel des im Koalitionsvertrag verabredeten Reformvorhabens ist es, das teilweise aus dem 19. Jahrhundert stammende Recht der Personengesellschaften an die Bedürfnisse des modernen Wirtschaftslebens anzupassen. Die Kommission nahm die Arbeiten im Dezember 2018 auf, arbeitete kontinuierlich bis März 2020 und trat schließlich zu einer abschließenden Klausurtagung auf Schloss Maurach am Bodensee zusammen.

In rechtspolitischer Hinsicht sind die maßgeblichen Grundentscheidungen die Einführung eines an das Handelsregister angelehnten öffentlichen Registers für Gesellschaften bürgerlichen Rechts, die Öffnung der Personenhandelsgesellschaften, insbesondere der GmbH & Co. KG, für die gemeinsame Ausübung Freier Berufe durch die Gesellschafter und eine Kodifizierung des Beschlussmängelrechts nach einem Anfechtungsmodell, wie es aus dem Aktienrecht bekannt ist.

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