05.12.2022

Neue Regeln für die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Umwandlungen

Mit breiter Mehrheit hat der Bundestag am 1.12.2022 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Bestimmungen der Umwandlungsrichtlinie über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen gebilligt. Zugestimmt hatten die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke. Die AfD enthielt sich ihrer Stimme.

Abgelehnt mit fast allen übrigen Stimmen des Hauses wurde hingegen ein Antrag der Linksfraktion mit dem Titel "Lücken bei der deutschen Unternehmensmitbestimmung schließen". Die AfD enthielt sich auch bei dieser Abstimmung. Zu beiden Vorlagen hatte der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung vorgelegt.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetz soll die "Richtlinie (EU) 2019/2121 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 27. November 2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen" (Umwandlungsrichtlinie) umgesetzt werden. Bei der von der Umwandlungsrichtlinie geänderten Richtlinie handelt es sich um die Richtlinie (EU) 2017/1132 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts (Gesellschaftsrechtsrichtlinie).

Wie die Bundesregierung schreibt, soll die Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie überwiegend "unter Wahrung der bewährten Grundsätze und der bewährten Systematik des deutschen Umwandlungsrechts erfolgen". "Auf dieser Linie sollen die Vorschriften über grenzüberschreitende Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel in einem Sechsten Buch des Umwandlungsgesetzes zusammengefasst werden. Innerhalb dieses Buches dienen die Bestimmungen zur grenzüberschreitenden Verschmelzung als Regelungsvorbild für das Verfahren der Spaltung und des Formwechsels", heißt es weiter.

Antrag der Linken

Die Linke forderte in ihrem Antrag, Lücken in der Unternehmensmitbestimmung zu schließen. Darin kritisierte sie: "Seit Jahren lässt sich eine Erosion der Unternehmensmitbestimmung in Deutschland beobachten. Nach einer im Jahr 2020 veröffentlichten Studie der Hans-Böckler-Stiftung vermeiden 194 Unternehmen mit insgesamt über 1,4 Millionen Beschäftigten die paritätische Mitbestimmung, indem sie rechtliche Schlupflöcher nutzen." Die Abgeordneten verlangten von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der mit Blick auf die grenzüberschreitende Mobilität europäischer Unternehmen den Geltungsbereich der Mitbestimmungsgesetze auf Unternehmen ausländischer Rechtsformen mit Verwaltungssitz in Deutschland erstreckt. Im SE-Beteiligungsgesetz (SE steht für die Rechtsform der Europäischen Gesellschaft) sollte festgelegt werden, dass die Mitbestimmung bei strukturellen Änderungen des Konzerns oder bei Überschreitung der Schwellenwerte der deutschen Mitbestimmungsgesetze neu verhandelt werden muss und dass eine an den überschrittenen Schwellenwert angepasste Auffangregelung eingeführt wird.

Mit Blick auf bestehende Lücken bei der Unternehmensmitbestimmung in Deutschland sollte ein Gesetzentwurf regeln, dass der Geltungsbereich der Mitbestimmungsgesetze lückenlos auf Stiftungen mit Geschäftsbetrieb, die Rechtsform GmbH & Co. KG sowie Kapitalgesellschaft und Co. KG erstreckt wird und dass die Regelung zur Konzernzurechnung aus dem Mitbestimmungsgesetz in das sogenannte Drittelbeteiligungsgesetz übertragen wird. Sonderregelungen zur Unternehmensmitbestimmung für Tendenzunternehmen sollten abgeschafft und Sanktionen bei Nichtanwendung der Mitbestimmungsgesetze eingeführt werden.

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