09.12.2020

Online-Dossier zur Modernisierung des Sanierungsrechts (SanInsFoG) (Stand: 18.12.2020)

Berlin peitscht die Modernisierung des Sanierungsrechts durch. Nur vier Wochen nach dem Referentenentwurf hat das BMJV am 14.10.2020 den Regierungsentwurf eines Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetzes (SanInsFoG) vorgelegt. Am 15.12.2020 hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz den RegE in der Ausschussfassung zur Annahme empfohlen. Am 17.12.2020 hat der Bundestag das SanInsFoG in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung angenommen. Und am 18.12.2020 hat der Bundesrat das Gesetz passieren lassen. Inkrafttreten überwiegend am 1.1.2021. Der Kern des Gesetzes besteht in der Einführung eines neuen Gesetzes zur Stabilisierung und Restrukturierung von Unternehmen (StaRUG), mit welchem die EU-Richtlinie zur Restrukturierung umgesetzt werden soll.

Wir haben es hier mit einem veritablen Paradigmenwechsel zu tun, ganz abgesehen davon, dass das Gesetz mit einigen weiteren Überraschungen aufwartet. Man wird sich auf tiefgreifende Änderungen einstellen müssen. Mit diesem Dossier, das wir fortlaufend aktualisieren, partizipieren Sie an der aktuellen Diskussion namhafter Vertreter der Szene und verpassen keine weiteren Entwicklungen.
 

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