10.08.2026

Regierungskommission veröffentlicht Änderungsvorschläge zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Am 5.8.2026 hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex Änderungsvorschläge zum Deutschen Corporate Governance Kodex veröffentlicht und zur Konsultation gestellt. Bis zum 4.9.2026 besteht die Möglichkeit, sich an der Konsultation zu beteiligen.

Der Kodex hat zum Ziel, das duale deutsche Corporate Governance System transparent und nachvollziehbar zu machen. Der Kodex enthält Grundsätze, Empfehlungen und Anregungen zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften, die national und international als Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung anerkannt sind. Er will das Vertrauen der Anleger, der Kunden, der Belegschaft und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften fördern.

Die Grundsätze geben wesentliche rechtliche Vorgaben verantwortungsvoller Unternehmensführung wieder und dienen hier der Information der Anleger und weiterer Stakeholder. Empfehlungen des Kodex sind im Text durch die Verwendung des Wortes "soll" gekennzeichnet. Die Gesellschaften können hiervon abweichen, sind dann aber verpflichtet, dies jährlich offenzulegen und die Abweichungen zu begründen ("comply or explain"). Dies ermöglicht den Gesellschaften, branchen- oder unternehmensspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen. Eine gut begründete Abweichung von einer Kodexempfehlung kann im Interesse einer guten Unternehmensführung liegen. Schließlich enthält der Kodex Anregungen, von denen ohne Offenlegung abgewichen werden kann; hierfür verwendet der Kodex den Begriff "sollte".

Bis zum 4.9.2026 besteht die Möglichkeit, sich an der Konsultation zu beteiligen (Stellungnahme an regierungskommission@dcgk.de).

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Link zum Kodexentwurf

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