Taxonomie-Berichterstattung: Delegierte Verordnung veröffentlicht
- Delegierte Verordnung zur Berichterstattung nach Art. 8 der Taxonomie-Verordnung (Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178),
- Delegierte Verordnung Klima (Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139) und
- Delegierte Verordnung Umwelt (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2486).
Die neue Delegierte Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Sie gilt ab dem 1.1.2026. Für Geschäftsjahre, die zwischen dem 1.1. und dem 31.12.2025 beginnen, können Unternehmen jedoch die Delegierten Verordnungen (EU) 2021/2178, (EU) 2021/2139 und (EU) 2023/2486 in der am 31.12.2025 jeweils geltenden Fassung anwenden.
Zu den Regelungen der neuen Delegierten Verordnung hatte die EU-Kommission am 18.12.2025 den Entwurf von FAQs veröffentlicht. Die Fachgremien des IDW werden sich mit den neuen Regelungen im Detail auseinandersetzen.