12.07.2022

Umsetzung der mitbestimmungsrechtlichen Regelungen der Umwandlungsrichtlinie

Das Kabinett hat am 6.7.2022 den Regierungsentwurf zur Umsetzung der Bestimmungen der Umwandlungsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/2121) über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen (MgFSG) beschlossen. Die sog. Umwandlungsrichtlinie zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 (sog. Gesellschaftsrechtsrichtlinie - GesRRL) ist am 1.1.2020 in Kraft getreten und muss bis zum 31.1.2023 in deutsches Recht umgesetzt werden.

Zentrale Regelungselemente des Gesetzesentwurfs:
  • Nach den unionsrechtlichen Vorgaben gilt das MgFSG in erster Linie für die Ausgestaltung der Mitbestimmung in Gesellschaften deutscher Rechtsform, die aus einem grenzüberschreitenden Formwechsel oder einer grenzüberschreitenden Spaltung hervorgehen ("Herein-Umwandlung").
     
  • Einheitlich für grenzüberschreitenden Formwechsel, grenzüberschreitende Spaltung und Verschmelzung werden Verhandlungen über die Mitbestimmung in einer hervorgehenden Gesellschaft bereits dann erforderlich, wenn eine beteiligte Gesellschaft eine Zahl von Arbeitnehmern beschäftigt, die mindestens vier Fünfteln des Schwellenwerts entspricht, der die Unternehmensmitbestimmung im Wegzugsmitgliedstaat auslöst ("Vier-Fünftel-Regelung").
     
  • Der Umsetzungsspielraum hinsichtlich der Wahl der auf Deutschland entfallenden Arbeitnehmervertreter im besonderen Verhandlungsgremium wird nach dem Vorbild des geltenden Rechts ausgefüllt. Um Verzögerungen und unnötige Kosten zu vermeiden, erfolgt die Wahl durch bestehende Gremien der Arbeitnehmervertretung. Den Besonderheiten der grenzüberschreitenden Spaltung wird durch eine Sitzgarantie der unmittelbar betroffenen Arbeitnehmer Rechnung getragen.
     
  • Bei grenzüberschreitendem Formwechsel und grenzüberschreitender Spaltung gilt ein strenger Bestandsschutz von Mitbestimmungsrechten. Nach dem Vorbild der SE-Gründung durch Umwandlung werden alle Komponenten der Mitbestimmung sowohl im Fall der Mitbestimmung kraft Vereinbarung, als auch im Fall der gesetzlichen Auffangregelung geschützt.
     
  • Der Schutz bei nachfolgenden Umwandlungen wird für grenzüberschreitenden Formwechsel, grenzüberschreitende Spaltung und grenzüberschreitende Verschmelzung einheitlich neu geregelt. Die gesonderten Regelungen für nachfolgende innerstaatliche und nachfolgende grenzüberschreitende Umwandlungen schaffen Rechtssicherheit bei der Abgrenzung der durch das EU-Recht vorgegebenen Verhandlungslösung und dem innerstaatlichen Mitbestimmungsrecht.


Hinweis: Die gesellschaftsrechtlichen Vorschriften der GesRRL sollen parallel durch einen gesonderten Gesetzentwurf unter Federführung des Bundesministeriums der Justiz umgesetzt werden.

Mehr zum Thema:

Aufsatz:
Größte Reform des Umwandlungsrechts - nicht nur Richtlinienumsetzung! (Teil II)
Heribert Heckschen / Ralf Knaier, GmbHR 2022, 613

Aufsatz:
Der grenzüberschreitende Rechtsformwechsel einer GmbH - Rechtsgrundlagen, Ablauf und Praxishinweise
Phillip Kablitz, GmbHR 2022, 721

Alles auch nachzulesen im Aktionsmodul Gesellschaftsrecht:
Mit dem Aktionsmodul Gesellschaftsrecht stehen dem umfassend tätigen Gesellschaftsrechtler fünf Module zur Verfügung. Jetzt neu mit dem Beratermodul ZIP.
4 Wochen gratis nutzen!

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Zurück