11.08.2020

Update Coronakrise: Förderung von Neukrediten durch Gesellschafter und Dritte in § 2 Abs. 1 Nr. 2 und 3 COVInsAG - Eine Zwischenbilanz

Ende März 2020 ist das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG) vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden. Eine große Anzahl an Publikationen zu diesem noch jungen Gesetz bietet die Gelegenheit, eine erste Zwischenbilanz für die Praxis zu ziehen. Zu vielen durch das Gesetz aufgeworfenen Rechtsfragen haben sich bereits herrschende Meinungen etabliert. Andere Probleme sind umstritten oder noch gar nicht diskutiert. In GmbHR 2020, 797 ff. hat Prof. Dr. Georg Bitter die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht gem. § 1 COVInsAG und die Anpassung der Massesicherungspflicht aus § 64 Satz 1 GmbHG durch § 2 Abs. 1 Nr. 1 COVInsAG kommentiert. In dem vorliegenden zweiten Teil (GmbHR 2020, 861) lässt unser Experte eine Besprechung der Regelungen zur Förderung von Neukrediten in § 2 Abs. 1 Nr. 2 und 3 COVInsAG folgen.

Aktuell in der GmbHR
Die nachfolgenden Gedanken entstammen einer Aktualisierung der online bereits verfügbaren Kommentierung des Rechts der Gesellschafterdarlehen im Scholz, Kommentar zum GmbH-Gesetz, 12. Aufl. 2020, Anhang zu § 64 GmbHG. Aufgrund der besonderen Aktualität wird jener neue Abschnitt den Leserinnen und Lesern der GmbH-Rundschau als Vorabpublikation zur Verfügung gestellt. Er betrifft in erster Linie die Behandlung der Gesellschafterdarlehen im COVInsAG und tritt insoweit partiell den kürzlich in dieser Zeitschrift erschienenen Überlegungen von Bormann/Backes, GmbHR 2020, 513 ff. entgegen (vgl. unten Rz. 19, 21, 25, 33, 38, 47, 56 f., 60), bezieht aber aufgrund zahlreicher Parallelen auch Drittkredite mit ein.

Mehr zum Thema:

Lesen Sie den vollständigen Beitrag in Heft 16 der GmbHR (GmbHR 2020, 861) - frei abrufbar für Abonnenten sowie im Rahmen eines kostenlosen Datenbanktests mit unserem Aktionsmodul Otto Schmidt Gesellschaftsrecht)

Nutzen Sie auch unsere große Corona-Themenseite: Aktuelle Informationen, vertiefende Beiträge und Arbeitshilfen.

 

Unser Autor:

Prof. Dr. Georg Bitter

Universität Mannheim
Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht
Direktor des Instituts für Unternehmensrecht (IURUM) und Vorstandsvorsitzender des Zentrums für Insolvenz und Sanierung (ZIS)
Dozent für Handelsrecht und Kapitalmarktrecht an der Mannheim Business School
Schwerpunkte: Insolvenz-, Gesellschafts- und Bankrecht
www.georg-bitter.de

 

Verlag Dr. Otto Schmidt
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