05.08.2020

Update Coronakrise: Funktion des Notars in der virtuellen Hauptversammlung

COVID-19-G lässt die Pflichten des Notars grundsätzlich. unberührt, verlangt aber eine Anpassung seiner Handlungen an die besonderen Umstände im Rahmen der Durchführung der virtuellen Hauptversammlung (VHV). Unsere Autoren Notar Dr. Armin Hauschild und Prof. Dr. Dirk Zetzsche haben in der aktuellen AG 2020, 557 den Inhalt der notariellen Niederschrift untersucht. Sie präsentieren abschließend einen Erfahrungsbericht sowie eine wertvolle Ergebniszusammenfassung in Thesen.

Aktuell in der AG
Das in aller Eile vorbereitete und am 28.3.2020 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ermöglicht bekanntlich die Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung. Ebenso wie Gesellschaftsrechtsgesetzgeber in anderen Staaten hat der deutsche Gesetzgeber für Aktiengesellschaften - als gravierende Veränderung - im Krisenjahr 2020 virtuelle Hauptversammlungen (VHV) unter Verzicht auf die physische Versammlungspräsenz der Aktionäre ermöglicht; deren Teilhabe geschieht im Wege elektronischer Kommunikation (vgl. insbesondere Art. 2 § 1 Abs. 2 COVID-19-G). Auf diese Vorschrift des COVID-19-Gesetzes fokussiert dieser Beitrag.

Die Fülle der über das COVID-19-G in kurzer Zeit veröffentlichten Überblicksaufsätze spart bislang Details der notariellen Praxis aus. Dieser Aufsatz behandelt die Funktion des Notars bei der VHV und untersucht die aktien- und berufsrechtlichen Pflichten des Notars, den Inhalt der notariellen Niederschrift sowie den Umgang mit Zweifelsfragen zur VHV aus notarieller Sicht. Ein Erfahrungsbericht sowie Ergebnisüberblick in Thesen runden den Beitrag ab.

Mehr zum Thema:

Den vollständigen Beitrag lesen Sie in der aktuellen AG 2020, 557 - frei abrufbar für Abonnenten sowie im Rahmen eines kostenlosen Datenbanktests mit unserem Aktionsmodul Otto Schmidt Gesellschaftsrecht.

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Unsere Autoren:

Dr. Armin Hauschild, M.C.J. (Austin/Texas) ist Notar und Partner bei Notare Zimmermann & Hauschild, Düsseldorf.

Prof. Dr. Dirk Zetzsche, LL.M. (Toronto) ist Universitätsprofessor - ADA Lehrstuhl für Finanzmarktrecht (inclusive finance), Fakultät für Recht, Ökonomie und Finanzwissenschaften, Universität Luxemburg
 

Verlag Dr. Otto Schmidt
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