07.04.2020

Update Coronakrise: Schriftliches Umlaufverfahren und präsenzlose Gesellschafterversammlung in der GmbH

Die COVID-19-Pandemie wirkt sich auch auf die Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung aus. Der Gesetzgeber hat schnell reagiert und übergangsweise Anpassungen im GmbH-Gesetz angeordnet, um die Handlungsfähigkeit der GmbH während der Coronakrise sicherzustellen. Der gesetzgeberische Eingriff sieht befristet vor, dass das in § 48 Abs. 2 GmbHG geregelte schriftliche Umlaufverfahren auch ohne Zustimmung sämtlicher Gesellschafter durchgeführt werden kann. Die Änderung wirft Auslegungsfragen auf und lässt Raum für weitergehende statutarische Bestimmungen. Dem gehen die Autoren RA Prof. Dr. Jochem Reichert und RA Tim Knoche in ihrem hochaktuellen Beitrag nach, der im kommenden Heft der GmbHR erscheinen wird, aber bereits jetzt online für Sie zur Verfügung steht (GmbHR 2020, S1) nach.

Aktuell in der GmbHR
Unsere Experten skizzieren das bisherige dispositive Recht und typische Satzungsgestaltung und zeigen auf, warum die gesetzlichen Regelungen den besonderen Umständen einer Pandemie und damit einhergehenden Beschränkungen für persönliche Kontakte oder gar Versammlungen im gegenwärtigen GmbH-Recht nicht Rechnung tragen. Reichert und Knoche begrüßen daher entschieden, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit der schriftlichen Beschlussfassung vom Einverständnis aller Gesellschafter gelöst und damit in erheblichem Umfang erleichtert hat.

Die Autoren stellen die befristeten neuen Regelungen durch das COVID-19-Gesetz dar, erläutern die verbleibende Notwendigkeit statutarischer Regelungen und gehen der Frage nach, inwieweit auf der Basis des jeweils geltenden dispositiven Gesetzesrechts die gesellschafterliche Treuepflicht gewisse Verhaltensweisen gebieten kann, die eine angemessene Corporate Governance sicherstellen, selbst wenn die Satzung keine hinreichende Vorsorge trifft.

Mehr zum Thema:

Lesen Sie den vollständigen Beitrag, der bald in Heft 9 der GmbHR erscheinen wird, schon jetzt online (GmbHR 2020, S1) - frei abrufbar für Abonnenten sowie im Rahmen eines kostenlosen Datenbanktests mit unserem Aktionsmodul Otto Schmidt Gesellschaftsrecht)

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Unsere Autoren:

Prof. Dr. Jochem Reichert, RA; Partner der SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Mannheim; Honorarprofessor an der Friedrich-Schiller-Universität Jena; Schwerpunkte: Corporate, Compliance, Litigation/Arbitration

Tim Knoche, RA bei SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Mannheim; Schwerpunkte: Corporate, M&A
Verlag Dr. Otto Schmidt
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