Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 16)
Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde gegen instanzgerichtliche Bestätigung eines Restrukturierungsplans einer Aktiengesellschaft
1. Entscheidet ein Instanzgericht in einem Beschluss über die Bestätigung eines Restrukturierungsplans, dass eine wesentliche Schlechterstellung der Beschwerdeführer gem. § 66 Abs. 2 Nr. 3 StaRUG nicht dargelegt sei, muss sich eine gegen den Bestätigungsbeschluss gerichtete Verfassungsbeschwerde in ihrer Begründung mit der instanzgerichtlichen Würdigung auseinandersetzen und einen ausreichenden Bezug zum instanzgerichtlichen Beschluss aufweisen; vom Bestätigungsbeschluss losgelöste Ausführungen zu illegitimen Zielen, Geeignetheit, fehlender Erforderlichkeit und fehlender Angemessenheit des Restrukturierungsplans genügen insoweit nicht.
2. Eine Ergänzung der Begründung der Verfassungsbeschwerde nach Ablauf der Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG kann das Fehlen einer fristgerechten hinreichenden Begründung der Verfassungsbeschwerde nicht heilen, weil eine spätere Ergänzung der Beschwerdebegründung zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist, dies aber eine bereits bei Fristablauf ausreichend begründete und damit zulässige Verfassungsbeschwerde voraussetzt.
(nicht amtl.)
BGH 22.10.2024, II ZR 193/22
Stimmrechtszurechnung aufgrund Abstimmung in sonstiger Weise ohne Vereinbarung
Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird gem. Art. 267 Abs. 1 Buchst. b, Abs. 3 AEUV zur Auslegung der Transparenz-Richtlinie 2004/109/EG folgende Frage vorgelegt: Ist Art. 3 Abs. 1a Unterabs. 4 Ziff. iii der Transparenz-Richtlinie 2004/109/EG dahin auszulegen, dass er § 34 Abs. 2 Satz 1 Fall 2 WpHG entgegensteht, wonach für eine Stimmrechtszurechnung keine Vereinbarung zwischen dem Meldepflichtigen und dem Dritten hinsichtlich der Stimmrechtsausübung erforderlich ist, sondern vielmehr ein in sonstiger Weise abgestimmtes Verhalten aufgrund faktischer Gegebenheiten ausreicht?
(amtl.)
OLG Stuttgart 19.8.2024, 3 W 42/24
Abgrenzung Rechtswegzuständigkeit ordentliche Gerichtsbarkeit zur Arbeitsgerichtsbarkeit
1. Sofern die Arbeitnehmereigenschaft keine doppelrelevante Tatsache ist, reicht die bloße Behauptung einer Partei, Arbeitnehmer zu sein, für die Begründung der arbeitsgerichtlichen Zuständigkeit nicht aus. Es kommt vielmehr darauf an, ob die Partei nachweisen kann, Arbeitnehmer zu sein.
2. Ein allgemeiner Grundsatz, dass ein Prokurist stets ein Arbeitnehmer ist, existiert nicht. Von der Erteilung der Prokura ist das zugrunde liegende Rechtsverhältnis zu unterscheiden. Ob es sich bei diesem um ein Arbeitsrechtsverhältnis handelt, ist anhand der Gesamtumstände des Verhältnisses der Parteien zu entscheiden.
(alle amtl.)
BFH 20.11.2024 - VI R 21/22
Kein Arbeitslohn bei schenkweiser Übertragung von Gesellschaftsanteilen zur Sicherung der Unternehmensnachfolge
Die schenkweise Übertragung von Geschäftsanteilen auf leitende Mitarbeiter zur Sicherung der Unternehmensnachfolge führt nicht ohne weiteres zu Arbeitslohn.
(amtl.)