Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 18)
Keine Bestätigung eines wegen Inhaltsfehler nichtigen Beschlusses
Ein nichtiger Beschluss kann nicht bestätigt werden, wenn dem Bestätigungsbeschluss ebenfalls ein materiell-rechtlicher Mangel des Ausgangsbeschlusses anhaftet.
(amtl.)
OLG Brandenburg 11.12.2025, 5 U 96/22
Keine Analogie zu § 112 Satz 1 AktG in Fällen maßgeblicher Beteiligung der Vorstandsmitglieder am Vertragspartner der Aktiengesellschaft
1. Sind die Vorstandsmitglieder einer AG gemeinsam nur zu 50 % am Vertragspartner der AG beteiligt, liegt keine wirtschaftliche Identität zwischen den Vorstandsmitgliedern und dem Vertragspartner vor, die eine analoge Anwendung des § 112 Satz 1 AktG gebietet.
2. Rechnet man die Beteiligungen der Vorstandsmitglieder zusammen, so dass sie einen maßgeblichen Einfluss auf den Vertragspartner der AG ausüben können, ist § 112 Satz 1 AktG nicht analog anwendbar, weil das Kriterium der "maßgeblichen Beteiligung" zu unbestimmt ist und wegen der fehlenden Tiefenschärfe des Begriffs für außenstehende Dritte zu einer nicht mehr hinnehmbaren Rechtsunsicherheit führen würde.
3. Zu den Grundsätzen des evidenten Missbrauchs der Vertretungsmacht und der Kollusion bei Grundstücksgeschäften.
(alle nicht amtl.)
BFH 3.6.2025, IX R 18/24
AfA nach Wegfall der gewerblichen Prägung einer Personengesellschaft; Änderung wegen eines rückwirkenden Ereignisses
1. Werden Wirtschaftsgüter einer gewerblich geprägten Personengesellschaft wegen des Wegfalls dieser Prägung in das Privatvermögen überführt und von der nunmehr vermögensverwaltenden Gesellschaft weiterhin zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzt, sind als Bemessungsgrundlage für die Absetzungen für Abnutzungen (AfA) die im Zuge der Ermittlung des Gewinns oder Verlusts aus der Betriebsaufgabe steuerlich erfassten gemeinen Werte dieser Wirtschaftsgüter anzusetzen (Anschluss u.a. an BFH v. 22.2.2021 - IX R 13/19).
2. Dies gilt für die AfA in den Folgejahren nach einer Betriebsaufgabe auch dann, wenn bei der Ermittlung des Betriebsaufgabegewinns oder -verlusts ein der Höhe nach unzutreffender gemeiner Wert steuerlich erfasst wurde (entgegen BFH v. 29.4.1992 - XI R 5/90, BFHE 168, 161 = BStBl. II 1992, 969 = FR 1992, 580 m. Anm. Kanzler).
3. Die finanzgerichtliche Aufhebung eines Bescheids, dem materiell-rechtliche Bindungswirkung für einen anderen Bescheid zukommt, kann ein rückwirkendes Ereignis nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung darstellen.
(alle amtl.)
BFH 21.5.2025, III R 6/24
Zum Bankenprivileg bei einer Konzernfinanzierungsgesellschaft
1. Eine Konzernfinanzierungsgesellschaft kann durch das Bankenprivileg gem. § 35c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e GewStG i.V.m. § 19 Abs. 1 Satz 1 GewStDV begünstigt sein (Bestätigung der Rechtsprechung des BFH).
2. Ein gewerbsmäßiger Betrieb von Bankgeschäften im Sinne der Legaldefinition des Begriffs des Kreditinstituts in § 1 Abs. 1 Satz 1 KWG liegt vor, wenn er auf eine gewisse Dauer angelegt ist und die Bankgeschäfte mit der Absicht der Gewinnerzielung beziehungsweise entgeltlich betrieben werden.
3. Für die Frage, ob Bankgeschäfte mit der Absicht der Gewinnerzielung beziehungsweise entgeltlich betrieben werden, kommt es auf das zivil- und aufsichtsrechtliche Verständnis des Merkmals "Gewerbsmäßigkeit" in § 1 Abs. 1 KWG und nicht auf das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht i.S.d. § 15 Abs. 2 EStG an.
(alle amtl.)