Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 3)
Eigenbedarfskündigung durch GbR auch nach MoPeG in analoger Anwendung des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB
1. Die GbR kann als Vermieterin von Wohnraum auch nach Inkrafttreten des MoPeG in analoger Anwendung des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB Eigenbedarf für einen Gesellschafter geltend machen.
2. Die Revision zum Bundesgerichtshof wird gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 ZPO wegen grundsätzlicher Bedeutung und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen, weil eine obergerichtliche Rechtsprechung zur in der Literatur umstrittenen Frage der Eigenbedarfskündigung bei der GbR für einen Gesellschafter, soweit ersichtlich, nicht vorliegt.
(alle nicht amtl.)
BFH 4.6.2025, II R 18/23
Einlage eines Familienheims in eine Ehegatten-GbR
1. Überträgt ein Ehegatte unentgeltlich das Familienheim auf eine GbR, an der beide Ehegatten zu gleichen Teilen beteiligt sind, ist der andere Ehegatte in Höhe des hälftigen Werts des Familienheims schenkungssteuerrechtlich bereichert.
2. Auch der Erwerb von Gesamthandseigentum an einem Familienheim wird von der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a Satz 1 ErbStG erfasst.
(alle amtl.)
BFH 25.9.2024, II R 15/21
Ableitung des Anteilswerts einer Kapitalgesellschaft aus Verkäufen zwischen fremden Dritten
1. Der Wert von Anteilen an einer nicht börsennotierten Kapitalgesellschaft ist nicht nach § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG auf den Substanzwert begrenzt, wenn eine Ableitung des (niedrigeren) gemeinen Werts aus Verkäufen unter fremden Dritten, die weniger als ein Jahr zurückliegen, nach § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG möglich ist.
2. Zur Ableitung des gemeinen Werts aus Verkäufen zwischen fremden Dritten nach § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG können solche Verkäufe nicht herangezogen werden, bei denen über Jahre hinweg regelmäßig derselbe Preis zugrunde gelegt wird.
(alle amtl.)