Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 32)
Sicherer Übermittlungsweg per einfacher Signatur; Erfordernis des Namens am Textende
Zum Erfordernis der einfachen Signatur bei Übersendung eines Schriftsatzes auf einem sicheren Übermittlungsweg (im Anschluss an BGH v. 7.9.2022 - XII ZB 215/22, FamRZ 2022, 1865).
(amtl.)
OLG Stuttgart 5.12.2024 - 8 W 368/24
Anforderungen an die Handelsregistereintragung eines grenzüberschreitenden Gewinnabführungsvertrags
1. Haben die herrschende AG und die abhängige GmbH einen Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen und beschließt die Gesellschafterversammlung der abhängigen GmbH die Zustimmung zum "Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag", steht die fehlerhafte Bezeichnung des Vertrags im Zustimmungsbeschluss der Handelsregistereintragung nicht entgegen, weil die Einordnung des Vertrags in die gesetzliche Systematik nicht durch seine Bezeichnung, sondern durch seinen Inhalt erfolgt.
2. § 293 Abs. 2 AktG, wonach die Wirksamkeit eines Beherrschungs- oder eines Gewinnabführungsvertrag von der Zustimmung der Hauptversammlung der herrschenden AG oder KGaA von der Zustimmung der Hauptversammlung der herrschenden Gesellschaft abhängt, greift nur ein, wenn es sich um eine herrschende AG oder KGaA deutschen Rechts handelt.
3. Die fehlende oder unrichtige Bezeichnung des zur Eintragung anzumeldenden Unternehmensvertrags steht einer Handelsregistereintragung grundsätzlich entgegen. Der Notar ist aber aufgrund der Registervollmacht nach § 378 Abs. 2 FamFG berechtigt, offenbare Unrichtigkeiten der Anmeldung im Namen der anmeldenden GmbH zu berichtigen bzw. klarzustellen, ohne dass es auf § 44a BeurkG ankommt.
(alle nicht amtl.)
BFH 21.11.2024, VI R 9/22
Periodengerechte Verteilung einer Leasingsonderzahlung im Rahmen der Ermittlung der jährlichen Fahrzeuggesamtkosten
1. Zur Ermittlung der tatsächlichen Kosten für sonstige berufliche Fahrten nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 1 EStG ist eine Leasingsonderzahlung den einzelnen Veranlagungszeiträumen während der Laufzeit des Leasingvertrags zuzuordnen (Änderung der Rechtsprechung).
2. Auch andere (Voraus-)Zahlungen, die sich wirtschaftlich auf die Dauer des Leasingvertrags erstrecken, sind periodengerecht auf die einzelnen Veranlagungszeiträume während der Laufzeit des Leasingvertrags zu verteilen.
(alle amtl.)
BFH 25.9.2024, II R 2/22
Steuerbegünstigung nach § 6a GrEStG bei Ausgliederung eines Einzelunternehmens auf eine neu gegründete Kapitalgesellschaft
1. Die Ausgliederung eines Einzelunternehmens auf eine zu diesem Zweck neu gegründete Kapitalgesellschaft kann nach § 6a GrEStG steuerbegünstigt sein.
2. Kann die Vorbehaltensfrist des § 6a Satz 4 GrEStG in diesem Fall umwandlungsbedingt nicht eingehalten werden, steht dies der Begünstigung nicht entgegen.
3. Die Nachbehaltensfrist des § 6a Satz 4 GrEStG muss insoweit eingehalten werden, als der nach Erlöschen des Einzelunternehmens als Alleingesellschafter an der Kapitalgesellschaft beteiligte (frühere) Einzelkaufmann diese Beteiligung i.H.v. mindestens 95 % über weitere fünf Jahre halten muss.
(alle amtl.)