24.08.2026

Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 35)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

OLG München 12.5.2026, 7 W 607/26 e
Passivlegitimation der insolventen Genossenschaft für Anspruch eines Mitglieds auf Einsicht in Mitgliederliste

1. Der Insolvenzverwalter einer Genossenschaft ist hinsichtlich des Anspruchs eines Genossenschaftsmitglieds, nach § 31 GenG Einsicht in die Mitgliederliste zu nehmen und ggf. eine Listenabschrift zu erhalten, nicht passivlegitimiert. Der Anspruch ist vielmehr gegen die Genossenschaft, vertreten durch ihre Organe bzw. Liquidatoren, zu richten.

2. Auch eine faktische Führungslosigkeit der Genossenschaft begründet keine Zuständigkeit des Insolvenzverwalters.
(alle nicht amtl.)

 

OLG Frankfurt 5.5.2026, 9 U 27/25
Aktienkauf über WhatsApp

Bei Nachrichten innerhalb eines WhatsApp-Chats handelt es sich um Anträge unter Abwesenden gem. § 147 Abs. 2 BGB.
(amtl.)

 

BFH 21.8.2025, IV R 16/22
"Unechte" Realteilung beim Ausscheiden einer Mitunternehmerkapitalgesellschaft aus einer Personengesellschaft gegen Übertragung "eigener" Anteile

1. Der durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25.5.2009 (BGBl. I 2009, 1102) eingefügte § 272 Abs. 1a und Abs. 1b HGB hat nichts an der Beurteilung geändert, dass es sich bei den von der Kapitalgesellschaft erworbenen eigenen Anteilen, die nicht zur Einziehung bestimmt sind, steuerrechtlich um Wirtschaftsgüter handelt.

2. Werden im Zuge der Realteilung Einzelwirtschaftsgüter in das inländische Betriebsvermögen einer Mitunternehmerkapitalgesellschaft übertragen, regelt § 16 Abs. 3 Satz 4 EStG abschließend die Frage, ob der hierdurch bedingte Übergang stiller Reserven in das Körperschaftsteuerregime der Sicherstellung deren Besteuerung entgegensteht.

3. § 16 Abs. 3 Satz 4 EStG ist - ebenso wie § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG - im Wege teleologischer Reduktion dahin auszulegen, dass der Ansatz des gemeinen Werts hinsichtlich des übertragenen Einzelwirtschaftsguts ausscheidet, wenn kein Wechsel stiller Reserven aus dem Einkommensteuer- in das Körperschaftsteuerregime erfolgt. Danach sind die Buchwerte fortzuführen, wenn im Zeitpunkt des Ausscheidens der Mitunternehmerkapitalgesellschaft an der Personengesellschaft ausschließlich (inländische) Körperschaften beteiligt sind (entgegen BMF v. 19.12.2018 - IV C 6 - S 2242/07/10002: 004, BStBl. I 2019, 6 Rz. 11).

4. Der durch das Jahressteuergesetz 2024 vom 2.12.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387) - JStG 2024 - eingefügte §  16 Abs. 3 Satz 5 i.V.m. § 6 Abs. 5 Satz 7 EStG gilt nach § 52 Abs. 12 Satz 19 EStG i.d.F. des JStG 2024 erstmals für Übertragungen von Wirtschaftsgütern, die nach dem 18.10.2024 stattfinden.
(alle amtl.)
 

Verlag Dr. Otto Schmidt