27.10.2025

Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 44)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

BayObLG 11.9.2025, 101 W 136/24 e
Fortsetzung einer gegen die Schuldnerin begonnene Zwangsvollstreckung wegen Gewährung von Einsicht in Geschäftsunterlagen gem. §§ 51a, 51b GmbHG nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Zur Fortsetzung einer gegen die Schuldnerin begonnenen Zwangsvollstreckung wegen Gewährung von Einsicht in die Geschäftsunterlagen gem. §§ 51a, 51b GmbHG nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin.
(amtl.)

 

BGH 22.5.2025, IX ZR 80/24
Inkongruenter Vollstreckungsdruck auch bei Zahlungsaufforderung in "freundlichem" Ton

Eine Zahlung des Schuldners an einen Sozialversicherungsträger in dem Zeitraum von drei Monaten vor Insolvenzantragstellung erfolgt nach seiner objektivierten Sicht unter dem Druck einer unmittelbar bevorstehenden Zwangsvollstreckung und ist damit inkongruent, wenn der Gläubiger zuvor eine Frist zur Zahlung des fälligen Beitrags gesetzt und für den Fall nicht fristgemäßer Zahlung die ohne weiteres mögliche Zwangsvollstreckung angekündigt hat, auch wenn die Zahlungsaufforderung insgesamt in einem "freundlichen" Tonfall abgefasst ist.
(amtl.)

 

KG 21.5.2025, 22 W 21/25
Adressat einer ordnungsgemäßen Zwangsgeldandrohung

Die Festsetzung eines Zwangsgeldes setzt voraus, dass eine ordnungsgemäße Androhung vorausgegangen ist. Wegen der Verpflichtung zur Anmeldung der Änderung der inländischen Geschäftsanschrift ist die Androhung an den Geschäftsführer zu richten und nicht an die GmbH.
(amtl.)

 

BFH 29.1.2025, X R 35/19
Unentgeltliche Übertragung der Wirtschaftsgüter eines Gewerbebetriebs unter Vorbehaltsnießbrauch

1. Werden die Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens eines Gewerbebetriebs unter Vorbehaltsnießbrauch übertragen, führt der Vorbehaltsnießbraucher jedoch seine bisherige gewerbliche Tätigkeit fort, liegt darin keine unentgeltliche Übertragung des Gewerbebetriebs i.S.v. § 7 Abs. 1 Satz 1 EStDV a.F./seit 1999 § 6 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 1 EStG. Das gilt für einen aktiven wie für einen verpachteten Gewerbebetrieb (Fortführung des Senatsurteils v. 25.1.2017 - X R 59/14, BFHE 257, 227 = BStBl. II 2019, 730 = GmbHR 2017, 1002).

2. Die unter Vorbehaltsnießbrauch übertragenen Wirtschaftsgüter werden Privatvermögen des Erwerbers.

3. Erlischt zu einem späteren Zeitpunkt der Nießbrauch infolge eines unentgeltlichen Vorgangs, geht der in der Person des Vorbehaltsnießbrauchers bestehende Gewerbebetrieb nach § 7 Abs. 1 EStDV a.F./§ 6 Abs. 3 Satz 1 EStG auf den Erwerber über, wenn dieser die betriebliche Tätigkeit des Vorbehaltsnießbrauchers fortführt (Bestätigung der Rechtsprechung, vgl. Urteil des BFH v. 8.8.2024 - IV R 1/20, BStBl. II 2025, 122, Rz. 40 = GmbHR 2025, 205 m. Anm. Kratzsch).

4. Die beim Erlöschen des Nießbrauchs im Betriebsvermögen des Nießbrauchers befindlichen Wirtschaftsgüter werden beim Erwerber zu Buchwerten fortgeführt. Die bereits im Privatvermögen des Erwerbers befindlichen nießbrauchsbelasteten Wirtschaftsgüter werden mit dem Teilwert in das Betriebsvermögen des Erwerbers eingelegt.
(alle amtl.)

 

Verlag Dr. Otto Schmidt