Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 5)
Zum Umfang der Prüfungskompetenz des Registergerichts im Fall der Satzungsneufassung einer GmbH
1. Zum Umfang der Prüfungskompetenz des Registergerichts im Falle der Satzungsneufassung einer GmbH.
2. Eine Klausel in der Satzung einer GmbH, wonach im Falle des Versterbens eines Gesellschafters dessen Geschäftsanteil durch Beschluss der Gesellschafterversammlung eingezogen werden kann, ist nicht schon deswegen nichtig bzw. unwirksam, weil in der Satzung keine Frist für den Einziehungsbeschluss festgelegt ist.(alle amtl.)
OLG Frankfurt 15.9.2025, 6 W 115/25, 6 U 60/18
Keine Rechtsnachfolgeklausel nach Übernahme eines Betriebsteils aufgrund Abspaltung zur Aufnahme für titulierte gesetzliche Unterlassungspflicht des übertragenden Rechtsträgers
1. Übernimmt ein Rechtsträger aufgrund einer Abspaltung zur Aufnahme (§ 123 Abs. 2 Nr. 1 UmwG) einen Betriebsteil, wird er dadurch in Bezug auf eine titulierte gesetzliche Unterlassungspflicht des übertragenden Rechtsträgers nicht dessen Rechtsnachfolger i.S.v. § 727 Abs. 1 ZPO.
2. Hieran ändert die gesamtschuldnerische Haftung der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger (§ 133 Abs. 1 Satz 1 UmwG) nichts.
(alle amtl.)
BFH 3.6.2025, IX R 39/21
Verstößt die "Switch-over"-Klausel des § 20 Abs. 2 AStG gegen die Niederlassungsfreiheit?
Dem EuGH wird folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Ist Art. 43 EGV (jetzt Art. 49 AEUV) dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie in § 20 Abs. 2 AStG entgegensteht, die für bestimmte Einkünfte aus einer ausländischen Betriebsstätte zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung anstelle der abkommensrechtlich geltenden Freistellungsmethode unilateral die Anrechnungsmethode anordnet, ohne dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit zu eröffnen, Nachweis zu führen, dass er mit der Betriebsstätte tatsächlich im Aufnahmemitgliedstaat angesiedelt ist und dort wirklichen wirtschaftlichen Tätigkeiten nachgeht, aber diese Möglichkeit in der wirtschaftlich und steuerlich vergleichbaren Situation einer ausländischen Kapitalgesellschaft besteht?
(amtl.)