08.12.2025

Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 50)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

BGH 16.9.2025, VIII ZB 25/25
Nicht-qualifiziert elektronisch signierter Schriftsatz über das beA einer prozessbevollmächtigten anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaft

Zur Formwirksamkeit der Einreichung eines nicht-qualifiziert elektronisch signierten Schriftsatzes über das besondere elektronische Anwaltspostfach einer prozessbevollmächtigten anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaft.
(amtl.)

 

KG 25.8.2025, 7 W 21/25
Keine Verfahrensaussetzung bei Löschung einer Kommanditgesellschaft aus dem Handelsregister

1. Die Löschung einer Kommanditgesellschaft aus dem Handelsregister wirkt nur deklaratorisch und führt daher nicht zum Verlust der Parteifähigkeit.

2. Die liquidationslose Vollbeendigung einer Kommanditgesellschaft infolge des Ausscheidens des einzigen Kommanditisten führt nicht zum Verlust der Parteifähigkeit, sondern zur Gesamtrechtsnachfolge auf die Komplementärin mit der Folge eines Parteiwechsels kraft Gesetzes. Bestand zum Zeitpunkt der Gesamtrechtsnachfolge eine anwaltliche Vertretung und wurde ein Aussetzungsantrag gem. § 246 Abs. 1 Satz 2 ZPO nicht gestellt, ist der Rechtsstreit fortzusetzen.

3. Die Parteifähigkeit wird fingiert, wenn Anhaltspunkte für das Vorhandensein verwertbaren Vermögens der Beklagten bestehen, wofür die Geltendmachung eines werthaltigen Anspruchs genügt.
(alle amtl.)

 

OLG Saarbrücken 28.3.2025, 1 W 22/24
Auskunftsrecht der Gesellschafter, Vollstreckung

1. Statthaftes Rechtsmittel gegen die Entscheidung über einen Vollstreckungsgegenantrag, mit dem sich der Antragsteller gegen die Vollstreckung eines auf der Grundlage von § 51a GmbHG titulierten Anspruchs wendet, ist die Beschwerde nach § 58 FamFG.

2. Zur Auslegung eines auf Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft und auf Einsichtnahme in deren Bücher und Schriften gerichteten Vollstreckungstitels.
(alle amtl.)

 

BFH 16.9.2025, II B 23/25 (AdV)
Zweimalige Festsetzung von Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen beim Auseinanderfallen von sog. Signing und Closing

1. Es ist bei summarischer Prüfung nicht rechtlich zweifelhaft, dass bei einem Erwerb von Anteilen an einer GmbH, bei dem das schuldrechtliche Erwerbsgeschäft (Signing) und die Übertragung der GmbH-Anteile (Closing) zeitlich auseinanderfallen, Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 2b des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) für das Closing festgesetzt werden darf.

2. Die rechtlichen Zweifel, ob neben der Festsetzung nach § 1 Abs. 2b GrEStG zusätzlich Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG für das Signing festgesetzt werden darf (vgl. Beschluss des BFH v. 9.7.2025 - II B 13/25 [AdV], GmbHR 2025, 1042 m. Anm. Sanna = DStR 2025, 1752), rechtfertigen keine Aussetzung der Vollziehung in Bezug auf die Festsetzung von Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 2b GrEStG für das Closing.(alle amtl.)

 

Verlag Dr. Otto Schmidt