17.11.2025

Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW47)

 Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht. 

BayObLG v. 12.8.2025 - 102 AR 64/25 e
Zuständigkeitskonzentration bei mehreren Klagen aufgrund von Beratungsverträgen mit Aufsichtsratsmitgliedern

1. § 114 Abs. 2 AktG ist auch anwendbar, wenn der Vertrag nicht mit dem Aufsichtsratsmitglied persönlich, sondern mit einer Gesellschaft geschlossen wird, deren Alleingesellschafter und Geschäftsführer das Aufsichtsratsmitglied ist oder an der das Aufsichtsratsmitglied beteiligt ist, und ihm dadurch mittelbare Zuwendungen zufließen, bei denen es sich nicht nur um ganz geringfügige Leistungen handelt oder die im Vergleich zu der von der Hauptversammlung festgesetzten Aufsichtsratsvergütungen einen vernachlässigenswerten Umfang haben.
2. Zur Bestimmung des gemeinsamen Gerichts für Klagen gegen mehrere Verpflichtete aus § 114 Abs. 2 AktG.
(alle nicht amtl.)


KG Berlin v. 10.4.2025 - 22 W 12/25
Zur Beschwerdeberechtigung bei Zurückweisung einer Anmeldung, die auf Eintragung von Tatsachen bzgl. einer Personenhandelsgesellschaft gerichtet ist

Durch die Zurückweisung einer Anmeldung, die auf die Eintragung von Tatsachen in Bezug auf eine Personenhandelsgesellschaft gerichtet ist, werden alle notwendigen Anmelder beschwert. Nur sie sind beschwerdeberechtigt. 
(amtl.)


OLG Frankfurt v. 12.3.2024 - 20 W 214/22 
Zur Pflicht des Notars auf Einreichung einer Gesellschafterliste

Die Voraussetzungen für eine Pflicht des Notars zum Unterschreiben und Einreichen der neuen Gesellschafterliste nach § 40 Abs. 2 Satz 1 GmbHG liegen nur vor, wenn der Notar an einer Veränderung in den "Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung" mitgewirkt hat. Die bloße Beurkundung der Sitzverlegung und der entsprechenden Satzungsänderung, aber auch die Unterschriftsbeglaubigung der entsprechenden Handelsregisteranmeldung der Geschäftsführerin der Gesellschaft, stellen keine Mitwirkung an einer derartigen Veränderung dar.
(amtl.)
Verlag Dr. Otto Schmidt