13.11.2015

Aktienrechtsnovelle passiert Bundestag

Der Bundestag hat am 12.11.2015 Änderungen am Aktienrecht beschlossen. Firmen sollen so in die Lage versetzt werden, ihr Eigenkapital zu stärken und damit krisenfester zu werden. Darüber hinaus soll die Transparenz über die Eigentümer nicht börsennotierter Aktiengesellschaften erhöht werden.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde zuvor vom Rechtsausschuss noch in einigen Punkten abgeändert. Er sieht u.a. vor, dass stimmrechtslose Vorzugsaktien zum Kernkapital zählen können. Zudem sollen Gesellschaften ihre Wandelschuldverschreibungen in Unternehmensanteile umwandeln dürfen. Dieses Recht steht bislang nur dem Gläubiger zu.

Bei Vorzugsaktien gewährt das Unternehmen den Aktionären eine besonders sichere Dividende im Gegenzug für den Verzicht auf das Stimmrecht in der Hauptversammlung. Dies verhindert aber die Anerkennung solcher Papiere als Kernkapital. Künftig soll das durch eine andere Gestaltung der Vorzugsaktien möglich sein.

Ebenfalls im Gesetzentwurf enthalten ist eine Neuregelung zur Registrierung von Aktionären bei nichtbörsennotierten Aktiengesellschaften. So soll ein besserer Einblick in die Besitzverhältnisse ermöglicht werden, was wiederum den Kampf gegen Geldwäsche unterstützen soll.

Linkhinweis:

Für die auf den Webseiten des Bundestages veröffentlichte Beschlussempfehlung und den dazugehörigen Bericht des Rechtsausschusses klicken Sie bitte hier.

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