25.04.2014

Ärzte- und Apothekerbank scheitert mit Schadensersatzklage gegen ehemalige Vorstände

Das LG hat die Schadensersatzklage der Ärzte- und Apothekerbank gegen fünf ihrer ehemaligen Vorstände abgewiesen. Das Gericht bescheinigte den Vorständen die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters und sprach diesen Abfindungsansprüche, Ruhegeldzahlungen, Bonusforderungen und Versorgungsleistungen zu.

LG Düsseldorf 25.4.2014, 39 O 36/11
Der Sachverhalt:
Das Verfahren betrifft eine Schadensersatzklage der Ärzte- und Apothekerbank gegen fünf ihrer ehemaligen Vorstände sowie die Widerklagen von drei Ex-Vorständen, mit denen diese Abfindungsansprüche, Ruhegeldzahlungen, Bonusforderungen und Versorgungsleistungen i.H.v. insgesamt mehr als 2,6 Mio. € verlangen.

Die Klägerin verlangt von den Beklagten Schadensersatz i.H.v. mehr als 66 Mio. €. Die Anlageentscheidungen der Beklagten seien zu riskant gewesen, die sog. Underlyings (Underlying ist der Vertragsgegenstand eines Termin- oder Optionsgeschäfts oder eines anderen Derivats, der als Grundlage für die Erfüllung und Bewertung des Vertrags dient) hätten einen Subprime-Anteil (Hypothekenkredite mit geringer Bonität) von bis zu 70 Prozent gehabt, der zu den Verlusten geführt habe. Spätestens Anfang 2007 habe sich die Finanzmarktkrise bzw. die Subprime-Krise abgezeichnet. Trotz erkennbarer Krisenvorzeichen hätten die Beklagten ohne ausreichende Informationsbasis investiert.

Das LG wies die Klage ab und gab den Widerklagen statt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Gründe:
Die Beklagten haben die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters angewendet.

Sie haben die Entscheidungsgrundlagen sorgfältig ermittelt und das Für und Wider der Investitionsentscheidung mit der gebotenen Sorgfalt abgewogen. Das Fehlschlagen der Anlage beruht auf den Auswirkungen der Finanzmarktkrise. Der Misserfolg der Anlage war nicht auf die mangelnde Bonität der Underlyings zurückzuführen, sondern auf die fehlende Liquidität der Märkte, die zu dem Preisverfall und den Verlusten der Klägerin geführt hat.

Ein derart massiver Preisverfall bei den bis dahin mit dem höchsten Rating ausgestatteten Assets war auch bei sorgfältigster Prüfung nicht zu erwarten. Die von drei der Beklagten geforderten Abfindungsansprüche, Ruhegeldzahlungen, Bonusforderungen und Versorgungsleistungen i.H.v. insgesamt mehr als 2,6 Mio. € waren in voller Höhe zuzusprechen.

LG Düsseldorf PM Nr. 21 vom 25.4.2014
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