Äußerungen von Daniel Günther: Nius hat keinen Unterlassungsanspruch gegen das Land Schleswig-Holstein
VG Schleswig-Holstein v. 5.2.2026, 6 B 2/26
Der Sachverhalt:
Daniel Günther, der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein hatte am 7.1.2026 in der ZDF-Sendung "Markus Lanz" folgende Aussagen getätigt:
"Wer hat denn dagegen geschossen? Nius und solche Portale... Wir müssen aufwachen und sehen, dass das unsere Gegner und auch die Feinde von Demokratie sind"
und
"Wenn ich mir Nius-Artikel angucke, mit denen ich irgendwas zu tun habe: Da stimmt in der Regel nichts drin. Das ist ... vollkommen faktenfrei."
Die Betreiberin des Nachrichtenportals Nius (Antragstellerin) hat daraufhin im Eilverfahren beantragt, die streitgegenständlichen Äußerungen wegen Verletzung des Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebots vorläufig zu unterlassen.
Das VG hat den Antrag mit Eilbeschluss abgewiesen. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
Die Gründe:
Die Antragstellerin hat keinen Anspruch auf vorläufiges Unterlassen und Widerruf von Äußerungen, die Daniel Günther im Rahmen der ZDF-Talkshow Markus Lanz Anfang Januar 2026 getätigt hatte.
Die Antragstellerin kann von dem Antragsgegner, dem Land Schleswig-Holstein, vertreten durch den Ministerpräsidenten, schon deswegen nicht verlangen, die streitgegenständlichen Äußerungen wegen der behaupteten Verletzung des Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebots vorläufig zu unterlassen, weil Herr Daniel Günther diese Äußerungen nicht als Ministerpräsident und Teil der Landesregierung, sondern in seiner Funktion als Parteipolitiker getätigt hatte. Seine Aussagen waren dem Land daher nicht zurechenbar.
Nimmt ein Amtsträger in einem allgemeinen politischen Diskurs wie etwa einer Talkrunde nicht deutlich und spezifisch auf die Autorität oder Mittel seines Amtes Bezug, sind seine Äußerungen regelmäßig nicht mit dem besonderen Gewicht seines Amtes verbunden. Eine Begrenzung der Äußerungsbefugnis zum Schutze der Grundrechte oder des Sachlichkeitsgebots ist dann nicht erforderlich.
Dass Daniel Günther sich an anderer Stelle in der Talkshow auf seine Funktion als Ministerpräsident berufen hatte, führte zu keinem anderen Ergebnis. Die Äußerungen waren vielmehr getrennt voneinander im jeweiligen inhaltlichen Zusammenhang zu betrachten. In Verbindung mit den angegriffenen Äußerungen hatte sich Daniel Günther nicht auf sein Amt berufen, sondern sich an einer allgemeinen medienpolitischen Diskussion beteiligt.
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VG Schleswig-Holstein - Pressemitteilung v. 5.2.2026
Daniel Günther, der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein hatte am 7.1.2026 in der ZDF-Sendung "Markus Lanz" folgende Aussagen getätigt:
"Wer hat denn dagegen geschossen? Nius und solche Portale... Wir müssen aufwachen und sehen, dass das unsere Gegner und auch die Feinde von Demokratie sind"
und
"Wenn ich mir Nius-Artikel angucke, mit denen ich irgendwas zu tun habe: Da stimmt in der Regel nichts drin. Das ist ... vollkommen faktenfrei."
Die Betreiberin des Nachrichtenportals Nius (Antragstellerin) hat daraufhin im Eilverfahren beantragt, die streitgegenständlichen Äußerungen wegen Verletzung des Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebots vorläufig zu unterlassen.
Das VG hat den Antrag mit Eilbeschluss abgewiesen. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
Die Gründe:
Die Antragstellerin hat keinen Anspruch auf vorläufiges Unterlassen und Widerruf von Äußerungen, die Daniel Günther im Rahmen der ZDF-Talkshow Markus Lanz Anfang Januar 2026 getätigt hatte.
Die Antragstellerin kann von dem Antragsgegner, dem Land Schleswig-Holstein, vertreten durch den Ministerpräsidenten, schon deswegen nicht verlangen, die streitgegenständlichen Äußerungen wegen der behaupteten Verletzung des Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebots vorläufig zu unterlassen, weil Herr Daniel Günther diese Äußerungen nicht als Ministerpräsident und Teil der Landesregierung, sondern in seiner Funktion als Parteipolitiker getätigt hatte. Seine Aussagen waren dem Land daher nicht zurechenbar.
Nimmt ein Amtsträger in einem allgemeinen politischen Diskurs wie etwa einer Talkrunde nicht deutlich und spezifisch auf die Autorität oder Mittel seines Amtes Bezug, sind seine Äußerungen regelmäßig nicht mit dem besonderen Gewicht seines Amtes verbunden. Eine Begrenzung der Äußerungsbefugnis zum Schutze der Grundrechte oder des Sachlichkeitsgebots ist dann nicht erforderlich.
Dass Daniel Günther sich an anderer Stelle in der Talkshow auf seine Funktion als Ministerpräsident berufen hatte, führte zu keinem anderen Ergebnis. Die Äußerungen waren vielmehr getrennt voneinander im jeweiligen inhaltlichen Zusammenhang zu betrachten. In Verbindung mit den angegriffenen Äußerungen hatte sich Daniel Günther nicht auf sein Amt berufen, sondern sich an einer allgemeinen medienpolitischen Diskussion beteiligt.
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