06.11.2012

BaFin-Konsultation: Entwurfs eines Rundschreibens zu Mindestanforderungen an die Ausgestaltung von Sanierungsplänen

Die BaFin hat am 2.11.2012 ein Rundschreiben zur Konsultation veröffentlicht, das Mindestanforderungen an die Ausgestaltung von Sanierungsplänen von Kreditinstituten (MaSan) aufstellt. Damit wird ein regulatorisches Rahmenwerk für die Sanierungsplanung entwickelt, das in Zukunft alle in Deutschland systemrelevanten Kreditinstitute zu beachten haben.

Das Rundschreiben konkretisiert und ergänzt Vorschläge des Financial Stability Board (FSB), das im Oktober 2011 Standards für die geordnete Abwicklung von Finanzunternehmen, die "Key Attributes of Effective Resolution Regimes for Financial Institutions" verabschiedet hatte. Ziel dieser Standards ist es, systemrelevante Institute ohne Verluste für den Staatshaushalt abwickeln zu können.

Die von den Kreditinstituten zu erstellende Sanierungsplanung und die darauf aufbauende Abwicklungsplanung durch die Abwicklungsbehörde sollen einen wesentlichen Beitrag zur Finanzmarktstabilität leisten, weil dadurch der "Too big to fail"-Problematik wirksamer begegnet werden kann. So soll die Sanierungsplanung als Vorbereitung dienen, um künftige Krisensituationen bewältigen zu können und so die Widerstandsfähigkeit des Kreditinstitutes zu stärken.

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