BaFin: Kosten und Leistungen von 6.900 Girokonto-Modellen im Kontenvergleich
Insgesamt sind fast 6.900 unterschiedliche Kontenmodelle von rd. 1.100 Anbietern enthalten, mit Informationen wie mtl. Gebühren, Preise für Debit- und Kreditkarten sowie Haben- und Überziehungszinssätze. Neben Girokonten führt der BaFin-Kontenvergleich sog. Basiskonten auf, die Banken seit 2016 anbieten müssen, sowie Kontenmodelle für Minderjährige, Auszubildende, Studierende oder Menschen in Rente.
Grundlage des BaFin-Kontenvergleichs ist die EU-Zahlungskontenrichtlinie. Sie schreibt u.a. vor, dass jeder EU-Mitgliedstaat für Verbraucher einen entgeltfreien Zugang zu einer privat oder staatlich betriebenen Vergleichswebsite für Zahlungskonten sicherstellen muss. Im Zahlungskontengesetz (ZKG) hat der Gesetzgeber die BaFin mit diesem wichtigen Verbraucherschutz-Projekt beauftragt. Federführend waren dabei die Bundesministerien für Finanzen (BMF) sowie für Umwelt und Verbraucherschutz (BMUV). Zahlungsdienstleister wie Banken und Sparkassen, Neo-Banken und FinTechs, die private Girokonten anbieten, sind nun gesetzlich verpflichtet, Vergleichskriterien wie das mtl. Entgelt oder die Höhe des Überziehungszinssatzes an die Finanzaufsicht zu melden.
Mit wenigen Mausklicks können die Nutzer des Kontenvergleichs Merkmale für ihr Wunschkonto festlegen, wie Kontoführungsgebühr, unentgeltliche Bargeldauszahlung im Ausland oder Ausgabe einer Kreditkarte. Die Suchergebnisse werden neutral und werbefrei dargestellt. Der BaFin-Kontenvergleich verfolgt kein kommerzielles Interesse und gibt keine Empfehlung für ein Konto oder einen Anbieter. Vielmehr soll er eine Vorauswahl aus dem großen Girokonto-Angebot ermöglichen, die erforderliche Transparenz für eine erste Einordnung bieten und die große Bandbreite unterschiedlicher Kontenmodelle mit vielen Nebenbedingungen vergleichbar machen.
Linkhinweis:
Um direkt zum Kontenvergleich der BaFin zu gelangen, klicken Sie bitte hier.
BMF, BaFin u.a. PM vom 14.1.2025
Grundlage des BaFin-Kontenvergleichs ist die EU-Zahlungskontenrichtlinie. Sie schreibt u.a. vor, dass jeder EU-Mitgliedstaat für Verbraucher einen entgeltfreien Zugang zu einer privat oder staatlich betriebenen Vergleichswebsite für Zahlungskonten sicherstellen muss. Im Zahlungskontengesetz (ZKG) hat der Gesetzgeber die BaFin mit diesem wichtigen Verbraucherschutz-Projekt beauftragt. Federführend waren dabei die Bundesministerien für Finanzen (BMF) sowie für Umwelt und Verbraucherschutz (BMUV). Zahlungsdienstleister wie Banken und Sparkassen, Neo-Banken und FinTechs, die private Girokonten anbieten, sind nun gesetzlich verpflichtet, Vergleichskriterien wie das mtl. Entgelt oder die Höhe des Überziehungszinssatzes an die Finanzaufsicht zu melden.
Mit wenigen Mausklicks können die Nutzer des Kontenvergleichs Merkmale für ihr Wunschkonto festlegen, wie Kontoführungsgebühr, unentgeltliche Bargeldauszahlung im Ausland oder Ausgabe einer Kreditkarte. Die Suchergebnisse werden neutral und werbefrei dargestellt. Der BaFin-Kontenvergleich verfolgt kein kommerzielles Interesse und gibt keine Empfehlung für ein Konto oder einen Anbieter. Vielmehr soll er eine Vorauswahl aus dem großen Girokonto-Angebot ermöglichen, die erforderliche Transparenz für eine erste Einordnung bieten und die große Bandbreite unterschiedlicher Kontenmodelle mit vielen Nebenbedingungen vergleichbar machen.
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