24.03.2011

BaFin-Merkblatt: Hinweise zu den Tatbeständen des Eigenhandels und des Eigengeschäfts

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein Merkblatt mit grundlegenden Informationen zum Tatbestand des Eigenhandels und des Eigengeschäfts veröffentlicht. Dieses Merkblatt ersetzt das "Merkblatt - Hinweise zum Tatbestand des Eigenhandels und der Eigengeschäfte (Stand: Dezember 2009)" vom 8.12.2009 und das "Merkblatt - Hinweise zur Bereichsausnahme für Warenhändler (Stand: November 2010)" vom 26.11.2010.

Das Merkblatt ist wie folgt gegliedert:

1. Die Tatbestände des Eigenhandels und des Eigengeschäfts

  • a) Der Tatbestand der 1. Variante des Eigenhandels
    aa) Organisierter Markt
    bb) Multilaterales Handelssystem
    cc) Kontinuierliches Anbieten des Kaufs oder Verkaufs von Finanzinstrumenten
  • b) Der Tatbestand der 2. Variante des Eigenhandels
    aa) Handel für eigene Rechnung
    bb) Für Dritte zugängliches System
    cc) Handel in organisierter und systematischer Weise
    dd) Häufigkeit im Sinne der 2. Variante
  • c) Der Tatbestand der 3. Variante des Eigenhandels
    aa) Die Anschaffung oder Veräußerung von Finanzinstrumenten
    bb) Für eigene Rechnung
    cc) Als Dienstleistung für andere
  • d) Der Tatbestand des Eigengeschäfts nach § 32 Abs. 1a Satz 1 KWG

2. Erlaubnispflicht für das Betreiben des Eigenhandels bzw. des Eigengeschäfts

  • a) Erlaubnispflicht für das Betreiben des Eigenhandels
  • b) Erlaubnispflicht für das Betreiben des Eigengeschäfts

3. Ausnahmen von der Erlaubnispflicht für den Eigenhandel bzw. das Eigengeschäft

  • a) § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 9 und 11 KWG
    aa) Umfang der Bereichsausnahme
    bb) Einheitliche Bereichsausnahme
    cc) Privilegierung bestimmter Derivategeschäfte
    dd) Weitere Voraussetzungen
  • b) § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 13 Nr. 13 KWG

4. Hinweise und Anschriften

Linkhinweis:

Auf den Webseiten der BaFin finden Sie das vollständige Merkblatt sowie weiterführende Hinweise und Anschriften hier.

BaFin online
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