22.11.2012

BfDI legt Leitfaden zur wissenschaftlichen Evaluierung von Sicherheitsgesetzen vor

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Peter Schaar hat am 21.11.2012 einen Leitfaden zur Gesetzesevaluation vorgestellt. Ziel des Papiers ist es u.a., aufgrund konkreter Bedrohungen eingeführte Befugnisse der Sicherheitsbehörden nach Entspannung der Sicherheitslage unabhängig zu überprüfen.

Nach Ansicht der BfDI müssen die Eignung gesetzlicher Maßnahmen und ihre Folgen für die Grundrechte der Bürger nach wissenschaftlichen Kriterien durch den Deutschen Bundestag beurteilt werden. Die Deutungshoheit hierfür soll nicht weiter bei den Stellen liegen, die mit zusätzlichen Befugnissen ausgestattet wurden.

Der Leitfaden richtet sich an Abgeordnete und Beamte, die mit einer Gesetzesevaluation betraut sind. Er setzt sich umfassend mit den Standards, Evaluationsinstrumenten und Methoden auseinander, die für die Evaluation gelten und stellt die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen dar. Er gibt zudem einen praktischen Überblick über die notwendigen Abläufe bei den evaluierenden Stellen. Schon bevor eine Evaluierung in Auftrag gegeben wird, soll der Leitfaden den Entscheidungsträgern helfen, dafür die richtigen Bedingungen festzulegen.

Linkhinweis:

BfDI PM Nr. 25 vom 21.11.2012
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