09.06.2017

BfDI zum Datenschutz beim automatisierten und vernetzten Fahren

Am 1.6.2017 fand unter Leitung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff, ein Symposium zu Datenschutz und Datensicherheit im vernetzten Fahrzeug statt. In diesem Zusammenhang gab die BfDI 13 datenschutzrechtliche Empfehlungen zum automatisierten und vernetzten Fahren heraus. Wie der Gesetzgeber bei den aktuellen Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes seine legislative Verantwortung auf den Softwarehersteller übertragen hat, erklärt Kütük-Markendorf, "Die hoch- oder vollautomatisierte Fahrfunktion als Vorstufe zum autonomen Fahren", CR 2017, 349.

Pressemitteilung der BfDI
Chancen und Risiken
Ein zentrales Ergebnis des Symposiums ist, dass die zunehmende Digitalisierung des Verkehrs neben Chancen für Verbraucher und Wirtschaft auch Risiken für das Persönlichkeitsrecht und die Freiheit der informationellen Selbstbestimmung der Bürger mit sich bringt.

Empfehlungen
Daher sollte die Verwendung und -verwaltung aller individuellen Fahrzeugdaten laut der BfDI grundsätzlich in den Händen der Fahrerinnen und Fahrer liegen und jede mögliche Verwendung durch Dritte transparent gestaltet werden. Unter anderem soll auch eine wirksame Verschlüsselung, Schutz vor unberechtigten Zugriffen und die Löschung nicht mehr benötigter Daten ermöglicht werden.
Daneben appellierte die BfDI an den Gesetzgeber, datenschutzgerechte Vorschriften in Bezug auf digitalisierte Mobilität zu entwickeln und ebenso an die Fahrzeughersteller, diese in datenschutzgerechten Technologien umzusetzen.

Hintergrund: Sammlung unterschiedlichster Daten
Schon heute sind Serienfahrzeuge mit verschiedenen Sensoren ausgestattet, die Daten sammeln und analysieren. So werden beispielsweise Reifendruck, Kilometerstände, Beschleunigung und Bremsintensität gemessen oder es wird erfasst, auf welchem Platz im Fahrzeug jemand sitzt und ob dessen Gurt geschlossen ist. Auch Standortdaten können unproblematisch ermittelt werden. Zukünftig wird die erfassbare Datenmenge, etwa durch Kommunikation von Fahrzeugen untereinander, noch anwachsen.
Setzt man alle Daten, die gegenwärtig bzw. zukünftig erfasst werden können, in Zusammenhang, ergeben sich ausführliche Profile über Fahrzeughalter oder -nutzer.

Linkhinweise:
Die Pressemitteilung der BfDI zum Symposium zum Datenschutz im automatisierten und vernetzten Fahrzeug finden Sie hier.

Zu den datenschutzrechtlichen Empfehlungen der BfDI gelangen Sie hier.

PM der BfDI vom 2.6.2017
Zurück