04.11.2011

BMJ: Besserer Schutz gegen überzogene Abmahnungen

Das BMJ hat angekündigt, verstärkt gegen die zunehmenden Missstände bei Abmahnungen vorzugehen. Dazu soll ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt werden, der den finanziellen Anreiz für solchen Abmahnungen reduziert.

Die Änderungen sollen vor allem kleinen Händlern und Existenzgründern zugutekommen, die sich mit dem Internethandel eine Existenz aufbauen oder ein neues Geschäftsfeld erschließen wollen. Da moderne Software auch geringste Wettbewerbsverstöße im Internet mit wenig Aufwand aufspürt, wurden auch Bagatellverstöße in der Vergangenheit oft massenhaft abgemahnt. Durch Veränderungen im Gebührenrecht - etwa Anpassung der Gegenstands- und Streitwerte - sollen die Abmahnkosten in Zukunft verringert werden.

Angegangen werden soll auch das Problem der "fliegenden Gerichtsstände", wodurch Existenzgründer bisher vor Gerichten weit weg von Niederlassung oder Wohnsitz verklagt werden können. Außerdem sollen missbräuchlich Abgemahnte einen eigenen Anspruch auf Kostenersatz erhalten. Auch im Urheberrecht, wo anwaltliche Geschäftsmodelle, die allein auf die massenhafte Abmahnung von Internetnutzern ausgerichtet sind und damit den eigentliche Abmahnzweck, nämlich berechtigte Interessen unbürokratisch außerhalb von Gerichtsverfahren einfordern zu können, immer weiter in den Hintergrund drängen, soll der Abmahnmissbrauch eingedämmt werden.

BMJ online
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