08.02.2012

BMJ: Gesetzentwurf zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften

Das BMJ hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze vorgelegt. Die Neuregelung bezweckt die nutzerfreundliche Verbesserung der Verfahren in Patentsachen vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA).

Das Erteilungsverfahren und weitere Verfahrensabschnitte sollen an geänderte Rahmenbedingungen angepasst, die Verfahren für den einzelnen Anmelder und das DPMA effizienter und transparenter gestaltet sowie ferner aus Sicht der Praxis zweckmäßige Anpassungen an Regelungen und Abläufe des Europäisches Patentamt (EPA) vorgenommen werden.

Die Änderungen sollen Kosten und Bürokratieaufwand für den Antragssteller verringern und die Wettbewerbsfähigkeit des DPMA gegenüber dem EPA steigern. Der Entwurf sieht u.a. vor, das in § 16 PatG niedergelegte Zusatzpatent abzuschaffen. Dem nur in Deutschland erteilten Zusatzpatent komme wenig praktische und wirtschaftliche Bedeutung zu, es verursache jedoch einen erheblichen Verwaltungsaufwand beim DPMA.

Gem. eines neuen § 31 Abs. 3a PatG soll auch nach der Einführung der elektronischen Schutzrechtsakte die jedermann frei stehende Akteneinsicht hinsichtlich Patentanmeldungen und erteilten Patenten elektronisch über das Internet ermöglicht werden. Damit könne das Informationsinteresse der Nutzer des Patentsystems zeitnah und nutzerfreundlich befriedigt werden. Gem. § 31 Abs. 3b PatG sollen gleichwohl Aktenbestandteile, wenn dies durch Rechtsvorschrift vorgesehen ist oder wenn ein offensichtlich überwiegendes Interesse des Betroffenen dem entgegensteht, von der Akteneinsicht von Amts wegen auszunehmen sein.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten der BRAK finden Sie den Referentenentwurf hier (pdf-Dokument).

BRAK online
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