BMJV-Gesetzentwurf: Zugang zu Schuldnerberatung sicherstellen
Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie - bis zum 20.11.2025 in nationales Recht umzusetzen und ab dem 20.11.2026 von den Mitgliedstaaten anzuwenden - gibt den Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass Verbrauchern, die Schwierigkeiten bei der Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen haben oder haben könnten, unabhängige Schuldnerberatungsdienste zur Verfügung gestellt werden. Bundesweit gibt es derzeit fast 1.400 Schuldnerberatungsstellen. Diese befinden sich in kommunaler Trägerschaft oder in der Trägerschaft gemeinnütziger Organisationen. Sie beraten Ratsuchende ganz überwiegend kostenlos. Damit dies so bleibt, sieht der Entwurf vor, dass Schuldnerberatungsdienste grundsätzlich kostenlos, höchstens jedoch gegen ein begrenztes Entgelt angeboten werden sollen.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, den Ländern die Entscheidung darüber zu überlassen, wie der Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten sichergestellt wird. Weiter enthält der Entwurf Anforderungen an Anbieter von Schuldnerberatungsdiensten. So soll ihre Unabhängigkeit sichergestellt werden, um dem Schuldenregulierungsinteresse der Verbraucher gerecht zu werden und Interessenskonflikte zu vermeiden. Zudem soll eine jährliche Berichtspflicht über die Zahl der verfügbaren Einrichtungen für Schuldnerberatungsdienste eingeführt werden.
Der Referentenentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 18.7.2025 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht.
Linkhinweis:
Auf den Webseiten des BMJV ist der Referentenentwurf hier abrufbar.
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BMJV PM Nr. 25 vom 23.6.2025
Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, den Ländern die Entscheidung darüber zu überlassen, wie der Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten sichergestellt wird. Weiter enthält der Entwurf Anforderungen an Anbieter von Schuldnerberatungsdiensten. So soll ihre Unabhängigkeit sichergestellt werden, um dem Schuldenregulierungsinteresse der Verbraucher gerecht zu werden und Interessenskonflikte zu vermeiden. Zudem soll eine jährliche Berichtspflicht über die Zahl der verfügbaren Einrichtungen für Schuldnerberatungsdienste eingeführt werden.
Der Referentenentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 18.7.2025 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht.
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