Bundeskabinett beschließt Gesetz gegen digitale Gewalt
Die vorgeschlagenen Änderungen im Strafrecht betreffen in erster Linie bildbasierte sexualisierte Gewalt. So soll das unbefugte Herstellen oder Verbreiten von sexualisierten Deepfakes unter Strafe gestellt werden. Auch soll digitaler Voyeurismus strafrechtlich besser erfasst werden: also das heimliche Herstellen von intimen Bildaufnahmen, zum Beispiel in der Sauna.
Ebenfalls unter Strafe gestellt werden sollen der Besitz, das Herstellen und das Verbreiten von Vergewaltigungsvideos. Geplant sind außerdem neue Strafvorschriften betreffend das Verbreiten sonstiger ansehensschädigender Deepfakes, den Identitätsmissbrauch und die digitale Überwachung mit GPS-Trackern. Der Gesetzentwurf wurde im April erstmals veröffentlicht und ist seither in mehreren Punkten fortentwickelt worden.
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Auf den Webseiten des BMJV finden Sie weiterführende Informationen und den Gesetzentwurf hier.
BMJV PM Nr. 65 vom 7.10.2026
Ebenfalls unter Strafe gestellt werden sollen der Besitz, das Herstellen und das Verbreiten von Vergewaltigungsvideos. Geplant sind außerdem neue Strafvorschriften betreffend das Verbreiten sonstiger ansehensschädigender Deepfakes, den Identitätsmissbrauch und die digitale Überwachung mit GPS-Trackern. Der Gesetzentwurf wurde im April erstmals veröffentlicht und ist seither in mehreren Punkten fortentwickelt worden.
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