12.05.2011

Bundeskabinett beschließt verschärfte Regeln im Kampf gegen Geldwäsche

 Das Bundeskabinett hat am 11.5.2011 den Entwurf des Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention beschlossen. Der Entwurf sieht verschärfte Sorgfaltspflichten für Industrie und freie Berufe vor sowie verbesserte Aufsichts- und Prüfungsrechte der Behörden im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung; außerdem sollen die Meldepflichten konkretisiert und die Bußgeldtatbestände erweitert werden.

Mit der Gesetzesinitiative wird das deutsche Recht an die internationalen Standards der Geldwäscheprävention angepasst und den von der Financial Action Task Force On Money Laundering (FATF) kritisierten Punkte der bisherigen nationalen Regelungen entsprochen. Dieser Gesetzentwurf steht in Zusammenhang mit weiteren Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz und dem Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie, die dieses Jahr abgeschlossen wurden und ebenfalls diesem Zweck dienen sollen.

Inhaltsübersicht des Gesetzentwurfs:

  • Art. 1 Änderung des Geldwäschegesetzes
  • Art. 2 Änderungen des Kreditwesengesetzes
  • Art. 3 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
  • Art. 4 Änderung des Personalausweisgesetzes
  • Art. 5 Änderung der Abgabenordnung
  • Art. 6 Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
  • Art. 7 Inkrafttreten

Linkhinweis:

Auf den Webseiten des BMF finden Sie den Gesetzentwurf hier.

BMF online
Zurück