Bundesrat billigt Gesetz zur KI-Aufsicht in Deutschland
Bundesnetzagentur als zentrale Marktüberwachungsbehörde
Das Gesetz legt vor allem fest, welche Behörden in Deutschland die europäischen Regelungen umsetzen sollen. Eine zentrale Rolle kommt dabei der Bundesnetzagentur zu, die im Wesentlichen als Marktüberwachungsbehörde für die Einhaltung der KI-Verordnung zuständig ist. Bei ihr wird ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum eingerichtet, um mit anderen öffentlichen Stellen zusammenzuarbeiten und als Ansprechpartner für europäische Institutionen zu fungieren. Dadurch werde die KI-Expertise zentral gebündelt und ressourcenschonend bei Bedarf den bestehenden Behörden zur Verfügung gestellt, so die Bundesregierung. Ausgenommen von der Marktüberwachung durch die Bundesnetzagentur sind jedoch die KI-Systeme der öffentlichen Stellen der Länder und Kommunen.
Anlauf- und Beschwerdestelle
Die Bundesnetzagentur soll darüber hinaus als zentrale Anlauf- und Beschwerdestelle für Bürger dienen. Deren Beschwerden über mögliche Verstöße gegen Vorschriften zur künstlichen Intelligenz werden an die zuständige Marktüberwachungsbehörde weitergeleitet. Darüber hinaus soll die Bundesnetzagentur Informationsangebote bereitstellen, Beratungsleistungen organisieren und mindestens ein sog. KI-Reallabor einrichten und betreiben, in dem neue Anwendungen unter Aufsicht getestet werden können. Auf diese Weise soll insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen der Zugang zu KI-Innovationen erleichtert werden.
Wie es weitergeht
Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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BR PM vom 10.7.2026
Das Gesetz legt vor allem fest, welche Behörden in Deutschland die europäischen Regelungen umsetzen sollen. Eine zentrale Rolle kommt dabei der Bundesnetzagentur zu, die im Wesentlichen als Marktüberwachungsbehörde für die Einhaltung der KI-Verordnung zuständig ist. Bei ihr wird ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum eingerichtet, um mit anderen öffentlichen Stellen zusammenzuarbeiten und als Ansprechpartner für europäische Institutionen zu fungieren. Dadurch werde die KI-Expertise zentral gebündelt und ressourcenschonend bei Bedarf den bestehenden Behörden zur Verfügung gestellt, so die Bundesregierung. Ausgenommen von der Marktüberwachung durch die Bundesnetzagentur sind jedoch die KI-Systeme der öffentlichen Stellen der Länder und Kommunen.
Anlauf- und Beschwerdestelle
Die Bundesnetzagentur soll darüber hinaus als zentrale Anlauf- und Beschwerdestelle für Bürger dienen. Deren Beschwerden über mögliche Verstöße gegen Vorschriften zur künstlichen Intelligenz werden an die zuständige Marktüberwachungsbehörde weitergeleitet. Darüber hinaus soll die Bundesnetzagentur Informationsangebote bereitstellen, Beratungsleistungen organisieren und mindestens ein sog. KI-Reallabor einrichten und betreiben, in dem neue Anwendungen unter Aufsicht getestet werden können. Auf diese Weise soll insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen der Zugang zu KI-Innovationen erleichtert werden.
Wie es weitergeht
Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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