22.05.2014

Bundesregierung legt Aktionsplan zum Verbraucherschutz im Finanzmarkt vor

BMF und BMJV haben am 22.5.2014 ein Maßnahmenpaket zum finanziellen Verbraucherschutz vorgestellt. Vorgesehen sind konkrete Vorschläge zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes am Grauen Kapitalmarkt.

Wichtige Verbraucherschutzvorhaben sind etwa
  • verpflichtende Beratungsangebote bei dauerhafter und erheblicher Inanspruchnahme von Dispositionskrediten,
  • Verbesserungen beim Girokonto für jedermann,
  • ein Ausbau der Honorarberatung,
  • aber auch ein verbesserter Schutz von Kleinanlegern insbesondere am sogenannten Grauen Kapitalmarkt.

Dafür sollen die Kompetenzen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestärkt werden. Ihr gesetzlicher Auftrag soll auf den kollektiven Verbraucherschutz ausgedehnt werden, um ihr auf diesem Feld mehr Durchschlagskraft zu verleihen.

Linkhinweis:

  • Auf den Webseiten des BMF finden Sie den Aktionsplan zur Verbesserung des Schutzes von Kleinanlegern hier (pdf-Format).
  • Für das Maßnahmenpaket zur Verbesserung des Schutzes von Kleinanlegern klicken Sie bitte hier.
BMF PM vom 22.5.2014
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