04.03.2013

Bundestag beschließt Leistungsschutzrecht für Presseverlage

Der Bundestag hat am 1.3.2013 gegen die Stimmen der Opposition dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur siebten Änderung des UrhG in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung zugestimmt. Damit soll Presseverlegern das ausschließliche Recht eingeräumt werden, Presseerzeugnisse oder Teile davon zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte.

Geschützt werden sollen die Presseverleger vor systematischen Zugriffen auf die verlegerische Leistung durch die Anbieter von Suchmaschinen und solchen Diensten, die Inhalte wie eine Suchmaschine aufbereiten. Das Leistungsschutzrecht erlischt ein Jahr nach der Veröffentlichung des Presseerzeugnisses. Der Bundesrat befasst sich in seiner Sitzung am 6.3.2013 mit dem Gesetzentwurf.

Keine Mehrheit fanden i.Ü. Entschließungsanträge der Oppositionsparteien. Die SPD hatte gefordert, den "gebotenen Interessenausgleich zwischen den Rechten von Presseverlegern und Journalisten, den Diensten der Informationsgesellschaft und der Informationsfreiheit herzustellen. Die Linke hatte verlangt, den Gesetzentwurf zurückzuziehen und stattdessen andere Vorschläge zu machen, um Urheber angemessen zu vergüten. Auch die Grünen sprachen sich gegen das Leistungsschutzrecht aus und plädierten für einen runden Tisch zur Frage der Finanzierung journalistischer Inhalte im Internet.

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