10.05.2021

Bundestag beschließt Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz

Der Bundestag hat am 6.5.2021 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern (Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz) angenommen. Für die Vorlage stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen AfD und FDP. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

Mit dem angenommenen Gesetzentwurf werden europaweit geltende Regelungen für Schwarmfinanzierungsdienstleister in deutsches Recht umgesetzt. Ziel ist insbesondere die Erleichterung der grenzüberschreitenden Erbringung solcher Dienstleistungen unter Einhaltung eines ausreichenden Maßes an Anlegerschutz, heißt es im Gesetzentwurf. Schwarmfinanzierungsdienstleistungen können künftig nur angeboten werden, wenn eine Zulassung dafür vorliegt.

Außerdem enthält das Gesetz Regelungen zur internen Organisation, zur Geschäftsleitung, zu aufsichtsrechtlichen Sicherheiten und zum Umgang mit Interessenkonflikten und Beschwerdeverfahren. Auch die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen wurde ausdrücklich geregelt. Zum Zweck des Anlegerschutzes wurden darüber hinaus Informations- und Offenlegungspflichten festgeschrieben. Auch eine Kenntnisprüfung und "Simulation der Fähigkeit, Verluste zu tragen", werden vorgegeben.

Die vom Finanzausschuss vorgenommenen Änderungen eröffnen u.a. die Möglichkeit für Pensionskassen, durch eine Satzungsänderung die Rahmenbedingungen für Unterstützungszahlungen von Arbeitgebern zu verbessern. Geändert wurde auch die Haftung für Mitglieder von Aufsichtsorganen von Projektträgern und Schwarmfinanzierungsdienstleistern. Der Zeitraum, in dem die Gesetzesänderung zum festgelegten Vier-Augen-Prinzip bei Leasing- und Factoring-Instituten umgesetzt werden muss, wurde um ein Jahr bis zum 1.1.2024 verlängert.
Deutscher Bundestag PM vom 6.5.2021
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