30.09.2014

CSR-Berichtspflichten: EU-Richtlinie zur Erhöhung der Unternehmenstransparenz in Sozial- und Umweltbelangen verabschiedet

Die Mitgliedstaaten der EU haben am 29.9.2014 die Richtlinie zur Erweiterung der Berichterstattung von bestimmten großen Unternehmen und Konzernen hinsichtlich nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Aspekte angenommen ("Corporate Social Responsibility" - sog. CSR-Berichterstattung). Das EU-Parlament hatte die Richtlinie bereits im April 2014 verabschiedet, nun stimmte auch der Rat der EU für die neuen Regelungen.

Ziel der Richtlinie, die voraussichtlich noch in diesem in Kraft treten und dann innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umzusetzen sein wird, ist es, die Transparenz und die Berücksichtigung ökologischer und sozialer Aspekte von Unternehmen in der EU zu erhöhen. Unternehmen, die im öffentlichen Interesse stehen - d.h. insbesondere börsennotierte Unternehmen, mit mehr als 500 Beschäftigten - , sollen künftig stärker über ihr Engagement im Umweltschutz, soziale und auf die Mitarbeiter bezogene Initiativen, die Achtung der Menschenrechte und Aspekte der Korruptionsbekämpfung berichten.

Im Einzelnen ist Folgendes vorgesehen:

  • Über die schon heute notwendigen Angaben zu Umwelt- und Arbeitnehmerbelangen hinaus werden künftig auch Angaben zu den vom Unternehmen verfolgten Konzepten zur Korruptionsbekämpfung, zur Achtung der Menschenrechte und zu weiteren sozialen Belangen erwartet.
  • Unternehmen sollen über ihre Konzepte im Hinblick auf diese Belange, die Ergebnisse ihrer Konzepte und über die Risiken ihrer Geschäftstätigkeit für diese Belange berichten.
  • Hat ein Unternehmen kein Konzept, muss es dies erläutern ("comply-or-explain"-Ansatz).
  • Unternehmen können die nichtfinanziellen Angaben in einem Teil des Lageberichts (nichtfinanzielle Erklärung) oder in einem gesonderten Bericht darstellen und müssen diese Berichte veröffentlichen.
  • In einem Konzern mit verschiedenen Tochtergesellschaften wird auf der Ebene des Mutterunternehmens des Konzerns berichtet.
  • Darüber hinaus müssen große kapitalmarktorientierte Unternehmen künftig auch zu ihren Konzepten hinsichtlich der Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat nach Diversitätsgesichtspunkten (wie z.B. Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund), über die Umsetzung der Konzepte und deren Ergebnisse berichten.

Linkhinweis:

  • Für die auf den Webseiten des BMJV veröffentlichte Pressemitteilung klicken Sie bitte hier.
  • Die Pressemitteilung des Rates (in englischer Sprache) finden Sie hier.
BMJV PM vom 29.9.2014
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