02.12.2025

Datenschutzrechtliche Verantwortung von Online-Marktplätzen

Der Betreiber einer Online-Marktplatz-Website ist für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten verantwortlich, die in den auf seiner Plattform veröffentlichten Anzeigen enthalten sind. In diesem Zusammenhang muss er insbesondere vor der Veröffentlichung die Anzeigen identifizieren, die sensible Daten enthalten, und überprüfen, ob der Inserent tatsächlich die Person ist, deren Daten in einer solchen Anzeige enthalten sind, oder ob er über die ausdrückliche Einwilligung dieser Person verfügt.

EuGH v. 2.12.2025 - C-492/23
Der Sachverhalt:
Die beklagte Russmedia Digital, eine Gesellschaft rumänischen Rechts, ist Eigentümerin der Website www.publi24.ro. Diese Website ist ein Online-Marktplatz, auf dem Anzeigen kostenlos oder kostenpflichtig veröffentlicht werden können. Diese Anzeigen betreffen u.a. den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen in Rumänien. Am 1.8.2018 veröffentlichte eine nicht identifizierte Person auf dieser Website eine Nachricht, in der behauptet wurde, dass die Klägerin sexuelle Dienstleistungen anbiete. Die Anzeige enthielt Fotos von ihr, die ohne ihre Einwilligung verwendet wurden, sowie ihre Telefonnummer. Die Klägerin hält die Anzeige für irreführend und schadensstiftend; sie forderte daher die Beklagte auf, sie zu entfernen. Innerhalb einer Stunde nach dieser Aufforderung entfernte die Beklagte die Veröffentlichung. Die betreffende Anzeige war jedoch bereits auf anderen Websites verbreitet worden, auf denen sie verfügbar blieb.

Unter diesen Umständen ging die Klägerin, die der Ansicht war, dass die Anzeige ihre Rechte am eigenen Bild, auf Schutz der Ehre, des guten Rufs und des Privatlebens verletze sowie gegen die Vorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten verstoße, in Rumänien vor Gericht. Das mit der Sache befasste Gericht setzte das Verfahren aus und legte dem EuGH Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es möchte Klarheit über die Auslegung des Unionsrechts erhalten, insbesondere zu den Verpflichtungen, die einem Betreiber eines Online-Marktplatzes nach der DSGVO obliegen, sowie zu der Frage, ob dieser sich aufgrund der in der Richtlinie 2000/31 vorgesehenen Haftungsbefreiung für Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft diesen Verpflichtungen entziehen kann.

Die Gründe:
Der Betreiber eines Online-Marktplatzes wie Russmedia Digital ist für die Verarbeitung der in dortigen Anzeigen enthaltenen personenbezogenen Daten i.S.d. DSGVO verantwortlich. Denn auch wenn die Anzeige von einem Nutzer platziert wird, wird sie nur dank dem Online-Marktplatz im Internet veröffentlicht und den Internetnutzern somit zugänglich gemacht. Daher muss der Betreiber eines Online-Marktplatzes vor der Veröffentlichung dieser Anzeigen durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen diejenigen Anzeigen identifizieren, die sensible Daten (wie die vorliegenden) enthalten, und überprüfen, ob der Nutzer, der im Begriff ist, eine solche Anzeige zu platzieren, die Person ist, deren sensible Daten darin enthalten sind.

Ist dies nicht der Fall, muss er überprüfen, ob die Person, deren Daten veröffentlicht werden, in die Veröffentlichung ausdrücklich eingewilligt hat. Ohne diese Einwilligung hat der Betreiber eines Online-Marktplatzes die Veröffentlichung der fraglichen Anzeige zu verweigern, es sei denn, diese fällt unter eine der anderen nach der DSGVO vorgesehenen Ausnahmen. Außerdem muss sich der Betreiber eines Online-Marktplatzes bemühen zu verhindern, dass Anzeigen mit sensiblen Daten, die auf seiner Website veröffentlicht werden, kopiert und auf anderen Websites unrechtmäßig veröffentlicht werden. Zu diesem Zweck muss er geeignete technische und organisatorische Schutzmaßnahmen treffen. Der Betreiber eines Online-Marktplatzes kann sich nicht unter Berufung auf die in der Richtlinie 2000/31 vorgesehene Haftungsbefreiung diesen Verpflichtungen, die ihm gemäß der DSGVO obliegen, entziehen.

Mehr zum Thema:

Kommentierung | DSGVO
Art. 9 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
Plath in Plath (Hrsg.), DSGVO/BDSG/TTDSG, 4. Auflage
4. Aufl./Lfg. 10.2024

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EuGH PM Nr. 150 vom 2.12.2025