27.07.2016

Ein Psychologe muss Psychologie studiert haben

Der Anbieter berufsbegleitender Weiterbildungslehrgänge darf die Lehrgänge nicht mit dem Erlangen der Berufsbezeichnung "Betriebspsychologe (FH)", Organisationspsychologe (FH)" oder Kommunikationspsychologe (FH)" bewerben, wenn die entsprechende Weiterbildung nicht auf ein Hochschulstudium der Psychologie der Teilnehmer aufbaut. Psychologie gilt bis heute als universitäre Wissenschaft und ein Psychologe als jemand, der die notwendigen Kenntnisse in einer akademischen Ausbildung erworben hat.

OLG Schleswig 21.7.2016, 6 U 16/15
Der Sachverhalt:
Der Kläger ist ein aus Psychologinnen und Psychologen bestehender Verein zur Förderung der beruflichen Interessen seiner Mitglieder. Die Beklagte betreibt eine Einrichtung für Weiterbildung und bietet berufsbegleitende Weiterbildungen an. Sie arbeitet diesbezüglich mit einer Fachhochschule des Mittelstandes zusammen. Nach Abschluss der Lehrgänge erhalten die Absolventen ein "Hochschul-Zertifikat" mit dem Titel eines Betriebs-, Organisations- oder Kommunikationspsychologen (FH).

Der Kläger warf der Beklagten vor, dass sie mit ihrer Werbung den Anschein erwecke, die Absolventen ihrer Kurse dürften diese Berufsbezeichnung auch ohne vorheriges Psychologiestudium führen und hielt dies für unzulässig. Das LG gab der Unterlassungsklage in erster Instanz statt. Die Berufung der Beklagten vor dem OLG blieb erfolglos.

Die Gründe:
Der Kläger hat gegen die Beklagte einen Unterlassungsanspruch, da diese wettbewerbswidrig handelt.

Die Werbung der Beklagten mit den Berufsbezeichnungen Betriebs-, Organisations- oder Kommunikationspsychologe (FH) ist irreführend. Sie erweckt gegenüber den Lehrgangsinteressenten den Eindruck, dass diese sich nach Abschluss des Lehrgangs auch dann als "Psychologe (FH)" bezeichnen dürfen, wenn sie vorher kein Psychologiestudium absolviert haben.

Dem ist aber nicht so, denn das Führen des Titels "Psychologe (FH)" ohne vorheriges Studium würde zu einer Täuschung der Verbraucher führen. Jedenfalls ein erheblicher Teil der durchschnittlich informierten Verbraucher erwartet auch noch in der heutigen Zeit, dass ein Psychologe eine universitäre Grundausbildung im Studienfach Psychologie durchlaufen hat.

Psychologie gilt bis heute als universitäre Wissenschaft und ein Psychologe als jemand, der die notwendigen Kenntnisse in einer akademischen Ausbildung erworben hat. Von einem Psychologen wird mehr erwartet als langjährige Erfahrung in Bereichen, in denen "Psychologie" gefragt ist. Unerheblich ist, dass es mittlerweile "Hunde-" oder "Pferde-Psychologen" gibt. Schließlich erwartet niemand ernsthaft, dass diese Leute ein Psychologiestudium absolviert haben.

Auch der Zusatz "(FH)" ist nicht geeignet, die Irreführung zu verhindern, sondern verstärkt diese noch. Denn aus diesem Zusatz geht nicht hervor, dass der Lehrgangsteilnehmer bei einer Fachhochschule nur eine Weiterbildung durchlaufen und seine eigentliche Ausbildung andernorts erworben hat. Vielmehr wird der Eindruck erweckt, der Titel beruhe auf einem bei einer Fachhochschule absolvierten Studium.

Schleswig-Holsteinisches OLG PM vom 27.7.2016
Zurück